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»Nächstenliebe praktizieren«: EKD-Prälat unterstützt Vorstoß für mehr Organspenden

In der evangelischen Kirche findet der Vorstoß aus dem Bundestag, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, Zustimmung.

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 Endlich sei wieder Bewegung in die Debatte über die Spendebereitschaft gekommen, schreibt der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bernhard Felmberg, in einem Beitrag für das Online-Magazin «The European». Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sprach sich dafür aus, in jedem Krankenhaus einen Transplantationsbeauftragten einzusetzen, um für eine Organspende zu werben.

 Auf Initiative des SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier erörterten die Spitzen der Fraktionen in der vergangenen Woche einen Neuregelung für mehr Spenderorgane. SPD und CDU schlagen vor, dass jeder erwachsene Bundesbürger sich für oder gegen eine mögliche Organspende entscheiden muss. Diese Willensbekundung könnte im Führerschein oder Personalausweis vermerkt werden. In Deutschland warten Schätzungen zufolge mehr als 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan.

 Es sei unumstritten, dass die Zahl der Spenderorgane in Deutschland erhöht werden müsse, schreibt Prälat Felmberg. Deshalb sei der Vorschlag von CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder, bei der Ausgabe von Führerschein oder Personalausweis die Bereitschaft zur Organspende abzufragen, ein wichtiger Schritt. Er weist darauf hin, dass die Bereitschaft zur Organspende aus christlicher Perspektive «ein beispielhafter Akt der Nächstenliebe» sei: «Wer sich dafür entscheidet, handelt ethisch verantwortlich, er ergreift eine Möglichkeit, Nächstenliebe über den Tod hinaus zu praktizieren.» Eine Bürger- und Christenpflicht zur Organspende gebe es allerdings nicht, räumt der evangelische Theologe ein. Auch die Entscheidung dagegen sei zu respektieren.

 Mit dem Vorstoß von Kauder, die Abfrage der Spendenbereitschaft mit dem Antrag auf einen Führerschein zu koppeln, werde eine Drucksituation umgangen, argumentiert Felmberg. Dies müsse allerdings um eine umfassende Aufklärung durch qualifizierte Fachkräfte ergänzt werden. Aus Sicht des EKD-Bevollmächtigten ist auch die Überlegung erwägenswert, die Spendenbereitschaft beim Eintritt in eine Krankenkasse abzufragen.

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 Der Präsident der Bundesärztekammer, Hoppe, sagte der «Passauer Neue Presse» (Montagsausgabe), Aufgabe eines Transplantationsbeauftragten wäre es, im Falle des Hirntods eines Patienten im Gespräch mit Angehörigen um deren Zustimmung zur Entnahme von Organen des Betroffenen zu werben. Wichtig sei, «dass die Transplantationsbeauftragten unabhängig sind. Es dürfen auf keinen Fall die behandelnden Ärzte des hirntoten Patienten sein».

 Die aus den Bundestagsfraktionen ins Gespräch gebrachte Neuregelung könnte nach Ansicht von Hoppe «das Problem des Mangels an Spenderorganen verringern, aber nicht lösen». Daher müsse man auch über andere Wege nachzudenken, empfahl der Mediziner. Eine Widerspruchslösung, bei der allen Patienten Organe entnommen werden dürften, die nicht zu Lebzeiten Widerspruch eingelegt haben, wäre aber «nur die allerletzte Option». Die Einsetzung von Transplantationsbeauftragten und eine gezielte Kampagne, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen, hätten Vorrang.

(Quelle: epd)

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