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Neues Triage-Gesetz „wird zu mehr vermeidbaren Todesfällen führen“

Der Bundestag hat eine Neuregelung der Triage beschlossen, die Diskriminierung ausschließen soll. Lob dafür kommt von katholischer Seite, Kritik von Notfallmedizinern.

Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Triage stößt auf ein geteiltes Echo. Nach Ansicht des Präsidiumsmitglieds der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Uwe Janssens, wird sie zu mehr vermeidbaren Todesfällen führen. Lob für das Gesetz kam aus der katholischen Kirche. Gerade in prekären Mangelsituationen sei es wichtig, den Schutz schwacher und alter Menschen sicherzustellen, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Limburger Bischof Georg Bätzing.

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Janssens erklärte: „Das Verbot der Ex-Post-Priorisierung wird es – und das nicht nur unter Pandemiebedingungen – Ärztinnen und Ärzten deutlich erschweren, Therapiezieländerungen im klinischen Alltag umzusetzen.“ Das aber sei gelebte Praxis. Dem Radiosender SWR Aktuell sagte Janssens, schon seit zwei Jahren gebe es die Empfehlung seitens der Medizin, dass bei Triage-Entscheidungen Alter oder Behinderungen keine Rolle spielen dürften. Vorerkrankungen müssten aber bei der ärztlichen Analyse berücksichtigt werden, denn sie spielten eine Rolle in der tatsächlichen Überlebenswahrscheinlichkeit.

Triage: Auswählen, wer noch behandelt wird und wer nicht

Triage bedeutet, dass es zu viele schwer erkrankte oder verletzte Patientinnen und Patienten für die Kapazität des Gesundheitssystems gibt. Das medizinische Personal muss daher in solchen Situationen auswählen, wer noch behandelt wird und wer nicht. Bei der sogenannten Ex-ante-Triage geht es darum, unter jenen Behandlungsbedürftigen auszuwählen, die in ähnlich kritischem Zustand in eine Klinik eingeliefert werden. Ex-post-Triage meint, dass eine Behandlung von Patientinnen oder Patienten zugunsten anderer mit besserer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird.

Das vom Bundestag beschlossene Triage-Gesetz sieht vor, dass in Triage-Situationen medizinische Ressourcen etwa im Krankenhaus nur aufgrund „der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ zugeteilt werden dürfen. Eine Benachteiligung wegen Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft untersagt das Gesetz.

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Ehemaliger Vorsitzender des Ethikrates: „Gesetz schon bald wieder beim Verfassungsgericht“

Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, hält das Gesetz für verfassungsrechtlich problematisch. Das Triage-Gesetz werde voraussichtlich „schon bald wieder beim Verfassungsgericht liegen“, prognostizierte der Professor für Systematische Theologie und Ethik an der Universität Erlangen-Nürnberg im Deutschlandfunk.

Weil viele Menschen mit Behinderung noch Begleiterkrankungen hätten, seien ihre kurzfristigen Überlebenschancen vermutlich geringer, sagte der Theologie-Professor. Dabrock nannte die Sorgen der Behindertenverbände daher nachvollziehbar, „dass ein auch vom Verfassungsgericht noch mal unterstütztes Begehren ihrerseits ins Gegenteil verdreht“ werde. Als klar verfassungswidrig bezeichnete der frühere Ethikrat-Vorsitzende die sogenannte Ex-post-Triage.

Katholiken begrüßen Klarstellung der Triage-Regelungen

Die Bischofskonferenz begrüße die Betonung des Gesetzgebers, dass es darauf ankomme, eine Triage-Situation soweit möglich zu vermeiden, sagte der Vorsitzende Bätzing. Auch das Verbot der Ex-post-Triage sei eine „richtige und wichtige Weichenstellung“, urteilte der Limburger Bischof.

Auch der Zentralverband der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte die Klarstellung der Triage-Regelungen. Allerdings sei „die Frage der Zuteilungskriterien, insbesondere der Dringlichkeit, noch nicht zufriedenstellend geklärt“, sagte Andreas Lob-Hüdepohl, Mitglied des ZdK und des Deutschen Ethikrats.

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Die Debatten über das Gesetz hätten gezeigt, wie wichtig es sei, über die Gefahr der Diskriminierung in Knappheitssituationen zu sprechen, sagte die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Man wisse, dass gerade Menschen mit Behinderungen oder Ältere Vorerkrankungen haben könnten, die für ihre Überlebenswahrscheinlichkeit unerheblich seien. Bei der Einschätzung im Rahmen einer Triage könne das aber nicht leicht getrennt werden.

Quelleepd

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1 Kommentar

  1. Mehr Ärzte erforderlich

    Ich habe große Zweifel, ob gesetzliche Triageregeln überhaupt in ihrer Anwendung praktikabel sind. Es geht ja dabei nicht um reine Mathematik, also wie viele Gesundheitsschädigungen und Krankheiten zusammen gezählt genau vorliegen. Dazu kommen auch das Alter und eine Behinderung, die zusätzliche Gesundheitsstörungen erzeugt. (auch wenn dies ausgeschlossen wird) Praktisch bei jedem einzelnen Menschen ist die Situation genau speziell auf diesen Menschen zugeschnitten. Dies in einem Gesetz zu regeln, halte ich für außerordentlich schwierig, dann bräuchte man dazu eine (noch nicht vorhandene) Kommentar-Literatur praktisch über alle Formen der Triage und dazu noch Rechtsauslegungen über jeden einzelnen Satz.

    Nun habe ich auch keine Alternative. Aber in solchen Situationen aus dem Bauch heraus zu entscheiden, ist dann noch besser als nach einem Gesetz zu entscheiden, bei dessen Lektüre man einen abrufbereiten Rechtsgelehrten links daneben stehen haben müsste. In anderen schwierig geregelten Sachverhalten – und dies sind rechtliche Angelegenheiten fast immer – kann man immer einen Ausschuss und/oder ein Gericht anrufen. Ärztinnen und Ärzte haben dazu aber keine Gelegenheit, es geht um wenige Minuten für ein gutes Überleben. Ein frommer Wunsche wäre, einfach mehr Ärztinnen und Ärzte zu haben. Damit wäre das Triage-Problem bzw. die Triage entbehrlich. Aber dies ist wohl illousorisch.

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