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PID-Debatte: Staatsrechtler Schlink fordert „völlige Freigabe von Gentests“

Der Staatsrechtler Bernhard Schlink hat eine völlige Freigabe von Gentests an Embryonen gefordert.

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 Alle drei Gesetzentwürfe zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID), über die der Bundestag derzeit berät, seien geprägt «von der Vorstellung von verantwortungslosen Eltern, die es zu gängeln gilt», sagte der emeritierte Juraprofessor am Donnerstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung der Humboldt-Universität in Berlin. «Ich finde diesen Paternalismus dreist.»

 Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, widersprach Schlink entschieden und bekräftigte seine Ablehnung der PID. Eine völlige Freigabe berücksichtige nicht die Verantwortung von Ärzten. «Der Wunsch nach gesunden Kindern verdient hohen Respekt», sagte Huber. Gerade im Feld der Bioethik sei es aber nötig, «neue Entwicklungen kritisch zu prüfen und ihnen unter Umständen Grenzen zu setzen».

 Nach Ansicht des Münchner Theologieprofessors Friedrich-Wilhelm Graf sollte die evangelische Kirche in der PID-Debatte nicht auf rigide Gesetzeslösungen drängen. Der Konflikt um die PID sei ein ethischer, sagte Graf der evangelischen Wochenzeitung für Bayern «Sonntagsblatt» (Pfingstausgabe).

 In der Debatte über Gentests an Embryonen unterstützt der Rat der EKD ein Verbot dieses umstrittenen Verfahrens. Uneins ist das Gremium indes, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen die PID zulässig sein sollte. Die katholische Kirche setzt sich für ein generelles Verbot ein.

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 Die Fragen «was darf man, was nicht, was sagt das Gesetz, was das Gewissen» oder welche Ängste und Hoffnungen der Menschen mit dieser Medizintechnik verbunden seien, ließen sich nicht mit einer eindeutigen Positionierung lösen, sagte Graf, der Systematische Theologie und Ethik an der Universität München lehrt. Graf: «Stellungnahmen, die eindeutig sein wollen, ohne es zu können, verwirren statt zu orientieren.»

 Bisher waren Gentests an Embryonen nach künstlicher Befruchtung gesetzlich verboten. Der Bundesgerichtshof hatte im Juli vergangenen Jahres das Verbot jedoch faktisch aufgehoben und die PID in bestimmten Fällen für zulässig erklärt. Im Bundestag werden dazu derzeit drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe diskutiert. Sie reichen vom Verbot der PID über eine Zulassung in sehr engen Grenzen bis zur Zulassung in weiteren Grenzen. Das Parlament will noch vor der Sommerpause darüber abstimmen.

 Schlink, der sich auch als Bestsellerautor («Der Vorleser») einen Namen gemacht hat, kritisierte die doppelten Maßstäbe, mit denen Gegner der Gentests argumentierten. Diese wollten künstlich erzeugte Eizellen viel stärker schützen als natürlich befruchtete Eizellen, von denen 60 Prozent vor der Einnistung abstürben.

 Schlinks Bewertung der PID-Debatte als ein «Nachhutgefecht» der Diskussion über Abtreibung stieß bei Altbischof Huber auf Widerspruch. Die PID sei ein neuartiges ethisches Problem, das erst seit 1978 mit der Möglichkeit bestehe, menschliches Leben künstlich herzustellen. Damals wurde das erste «Retortenbaby» in Großbritannien geboren.

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 Die dabei notwendige Auswahl von Embryonen verstoße gegen geltendes Recht und stelle eine Selektion dar, ohne dass hierbei eine Parallele zum Holocaust gezogen werden dürfe, sagte Huber. «Ich kann nicht einsehen, warum der Gesetzgeber sich hier heraushalten sollte.»

(Quelle: epd)

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