Vor zwei Wochen entschied das Bundesarbeitsgericht – mit juristischer Rückendeckung durch den Europäischen Gerichtshof –, dass die katholische Kirche einem Chefarzt nach seiner Wiederheirat zu Unrecht gekündigt hatte. Zu „normalen“ Arbeitgebern mache dieses Urteil die Kirchen in Deutschland jedoch noch lange nicht, schreiben Detlef Esslinger und Wolfgang Janisch in der Süddeutschen. Gerade bei Stellenausschreibungen gebe es noch „Spielraum“.
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Kirchliches Arbeitsrecht: Richter gegen Richter (Süddeutsche)
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