Ref.ch

Reformierte Kirche: Mitglieder dürfen eigene Gemeinden gründen

Die Bevölkerung wird immer mobiler. Die Evangelisch-reformierte Kirche in Basel versucht dem mit einer Änderung der Kirchenverfassung gerecht zu werden.

Die Evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Basel-Stadt hat beschlossen, dass Mitglieder zukünftig eigene Kirchengemeinden gründen dürfen – sogenannte Personalgemeinden. Bis vor Kurzem war man in der reformierten Kirche an die Ortsgemeinde gebunden. In einigen Kantonen wurde diese Regel gelockert: Dort ist jetzt eine freie Kirchgemeindewahl möglich.

Damit soll der gestiegenen Mobilität der Bevölkerung begegnet werden. „Nach unserer Erfahrung sind Mitglieder immer weniger wohnort- und immer mehr netzwerkorientiert“, sagte Lukas Kundert, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem reformierten Nachrichtenportal ref.ch.

Kundert: Keine Gefahr einer erhöhten Segregation

In Zukunft könnten sich Gleichgesinnte entschließen, eine eigene Gemeinde zu gründen. „Wir denken da zum Beispiel an Migrationsgemeinden, aber nicht nur.“ Die Gefahr einer erhöhten Segregation der sozialen Schichten sieht Kundert nicht. Diese bestehe bereits.

Die Mitgliedschaft in einer Personalgemeinde entsteht durch eine explizite Erklärung der Kirchenmitglieder und kommt zur Mitgliederschaft in der Ortsgemeinde hinzu. Die Größe der Personalgemeinden ist noch nicht definiert. Kundert spricht von einer wahrscheinlichen Mindestgröße von rund 100 Mitgliedern.

Link: „Basler können eigene Kirchgemeinden gründen“ (ref.ch)

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

1 Kommentar

  1. Verwirrend mit Doppelstrukturen

    Wenn ich dies in evangelisch-landeskirchlich denke, dass man es ermöglichen würde, bestände folgendes Wirrwarr: Es gibt also in Deutschland die Landeskirchen, in diesen Landeskirchen die (normalen) Kirchengemeinden und (raumübergreifend noch Personengemeinden. Daneben folglich beispielsweise in der EKHN die sogenannten Nachbarschaftsräume, mit denen man kooperiert. An manchen Orten bestehen vielleicht ebenso Gesamtkirchengemeinden. Dabei habe ich hier nur mäßig aufgezählt was alles möglich ist oder besteht. Die Rolle der Pfarrerin bzw. des Pfarrers ist nach protestantischem Prinzip eines Ersten unter Gleichen. Gremien wie Kirchenvorstande in Hessen und Nassau sind mit gleichem Stimmrecht mit Pfarrern und Nichtpfarrern besetzt – beide Seiten stehen in einem kollegialen Verhältnis. Ich befürchte, dass bei uns bereits die vorhandenen Möglichkeiten und Neuerungen zu Doppelstrukturen führen, wenn die Kirche nicht mehr im Dorf ist. Jetzt käme noch eine mobile Variante dazu. Ob dies dann für weniger Bürokratie, größeren und notwendigen Einsparungen führt, man auch einen Überhang an Gebäuden (bzw. Kirchen) abbauen kann, bezweifle ich. In kleinen reformierten Kirchen in Basel mag das angehen. Hierzulande mag man eher lieber die Pflicht abschaffen, als Pfarrherr oder Pfarrfrau nicht mehr verpflichtet ist, direkt im Dienstort zu wohnen. (im Mittelalter und noch später waren dies alles nur Herren mit abgegrenztem Revier).

Die Kommentarspalte wurde geschlossen.

Die neusten Artikel