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Schweiz: Streit um öffentliche Taufen eskaliert

Der Kanton Genf hat im letzten Jahr die Taufveranstaltung einer Freikirche am Genfer See untersagt. Ein Verwaltungsgericht gab den Behörden recht. Doch die Freikirche gibt noch nicht auf.

Das juristische Kräftemessen zwischen Freikirchen und dem Kanton Genf geht in die nächste Runde. Die Behörden untersagten im Juni 2022 der evangelischen Freikirche von Cologny eine öffentliche Taufveranstaltung am Genfer See. Der Kanton Genf begründete diese Entscheidung mit der Trennung von Kirche und Staat [Laizität; Anm. d. Red.]. Der Streit ging vor das Verwaltungsgericht, welches das Verbot im Dezember 2022 bestätigte. Jetzt landet der Fall vor dem Bundesgericht, wie die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) mitteilte.

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Genf und Neuenburg sind die einzigen beiden Kantone der Schweiz, in denen Kirche und Staat auf Verfassungsstufe getrennt sind. 2020 hat das Parlament in Genf sein Laizitätsgesetz mit einer Ausführungsverordnung präzisiert. Demnach dürften nur offiziell anerkannte Kirchen öffentliche Flächen nutzen. Freikirchen gehören bisher nicht dazu.

Trotz der Verordnung gab es weiterhin freikirchliche Taufen im Genfer See. Aufgrund von mündlichen Genehmigungen über persönliche Kontakte sowie Stillschweigen der Behörden wähnten sich die Freikirchen in Sicherheit. Die SEA erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass der Kanton einen „toleranten Ansatz“ in Bezug auf Wassertaufen versprochen habe.

Die SEA sieht mit dem Verbot das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt. Deren Ausübung dürfe nicht von einem staatlichen Registrierungsverfahren abhängig gemacht werden. Der Kanton Genf trete seine „Tradition der Toleranz“ mit Füßen und schade seinem Ruf als „Hauptstadt der Menschenrechte“, schrieb die SEA.

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3 Kommentare

  1. Aberwitziger Regelungswahnsinn

    „Genf und Neuenburg sind die einzigen beiden Kantone der Schweiz, in denen Kirche und Staat auf Verfassungsstufe getrennt sind. 2020 hat das Parlament in Genf sein Laizitätsgesetz mit einer Ausführungsverordnung präzisiert. Demnach dürften nur offiziell anerkannte Kirchen öffentliche Flächen nutzen. Freikirchen gehören bisher nicht dazu“! Dies scheint der Casus Knaxsus der ganzen Angelegenheit zu sein, was zugleich aber eine doppelte Moral ist. Denn Religionsfreiheit ist die Freiheit der Religion und normalerweise darf sie auf einem Staatsgebiet sodann auch ausgeübt werden. Freikirchen sind eben Freikirchen. Der eine mag sie nicht, der andere hält sie für die Besten, wiederum andere Gläubige schwören auf den alten Martin Luther, oder sie lieben den Katholizismus. Ich würde höchstens einschränken wollen: Lediglich Psychosekten bzw. Organisationen, die Menschen versuchen einer Gehirnwäsche zu unterziehen, würde ich hier keinesfalls unter Glauben und Religion einordnen wollen. Aber auch eine Ausführungsverordnung zu dem, was ein richtiger oder der falsche Glaube ist, steht im Sinne von Religionsfreiheit dem Staat überhaupt nicht zu. Denn wenn Leute beim Aufgang der Sonne Schokogrüsse aufessen, würde dies (leider) auch Religion sein, wenn damit ein höherer Lebenssinn verbunden ist. Leider fielen darunter auch Sekten. Möglicherweise könnte es mich ebenso furchtbar ärgern, wenn sie weißgekleidete Jünger an unseren schönen Seen und Flüssen Deutschlands heidnische Rituale vollzögen. Allerdings ärgern mich auch richtige, aber sehr allerdings lieblose und solche Predigten in meiner Landeskirche, welche die Intelligenz der Zuhörenden stark beleidigt. Aber mit dem muss sich jede/r in einer anderer Weise befassen. Sogar Paulus hat dies schon damals pädagogisch und psychologisch besser gehändelt, und möglicherweise damit die Herzen eher geöffnet. Er predigte den Bürgern von Atheners – neben deren eigenen Göttern/ Gottesvorstellungen – seinen dort unbekannten Gott.. Diese Reglementierung von Religion in der Schweiz beschreibt einen exzessiver Regelungswahn. Auch eine Verfassung kann nicht festlegen, wie mein Gottesbild auszusehen hat. Aber selbst unsere so nüchterne Bundeswehr hat ihren eigenen geistigen Tiefflug verschriftlicht. Die zentrale Dienstvorschrift Nr. 1 sagt/e aus: „Wenn der Soldat mit Wasser in Berührung kommt, hat er unverzüglich mit dem Schwimmbewegungen zu beginnen“! Dies war mir bis dahin völlig unbekannt.

  2. Trennung von Staat und Kirche bedeutet doch aber nicht, dass Kirche verboten ist !
    Ich weiß, das klingt naiv, aber der Zustand der Intoleranz ist schon frappierend !

  3. Oh Genfer Regierung und Justiz, wie tief bist Du gefallen!

    Es ist davon auszugehen, dass das Schweizer Bundesgericht diesen gravierenden Eingriff in die Religionsfreiheit der evangelische Freikirche von Cologny/Kanton Genf aufheben wird!

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