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„Steigende Kosten“: Kirchen in NRW fordern mehr Geld für Kitas und Denkmalschutz

Spitzenvertreter von Politik und Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben über das Verhältnis von Kirche und Staat debattiert. Finanzminister Walter-Borjans wies dabei eine Grünen-Initiative zur Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr zurück. Kirchenvertreter forderten mehr Geld für die Finanzierung von Baudenkmälern und Kitas.

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Evangelische und katholische Kirche in Nordrhein-Westfalen wollen das Land bei der Finanzierung von Baudenkmälern und Kindertagesstätten stärker in die Pflicht nehmen. Angesichts steigender Kosten in diesen Bereichen sei mehr staatliches Engagement erforderlich, erklärten Kirchenvertreter bei einer ökumenischen Fachtagung am Montag im Landtag in Düsseldorf.

 NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) verteidigte bei der Veranstaltung die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) rief dazu auf, die Leistungen der Kirchen für die Gesellschaft stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rufen.

 Die westfälische Präses Annette Kurschus mahnte, auch der Staat müsse gegenüber der Kirche seiner Verantwortung für schützenswerte Gebäude nachkommen. Zuletzt hätten die Kirchen pro Jahr rund 130 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Beide Kirchen seien mit der Instandhaltung ihrer landesweit 6.000 Baudenkmäler zunehmend überfordert. Hintergrund sei die komplette Streichung der Zuschüsse für Denkmäler bei gleichzeitiger Unterschutzstellung immer weiterer Kirchen.

 Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck beklagte einen steigenden Kostenanteil der Kirchen bei der Kita-Finanzierung. Statt der gesetzlich vereinbarten zwölf Prozent liege er inzwischen bei knapp 17 Prozent. Wegen dieses von Jahr zu Jahr wachsenden Fehlbetrages müsse das Land seine Pauschalen an die tatsächliche Kostenentwicklung anpassen. "Wir fordern, dass endlich gehandelt wird", unterstrich Overbeck.

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 Kirche und Politik betonten auf der Veranstaltung das gute Verhältnis. Ministerpräsidentin Kraft rief dazu auf, die öffentlichen Leistungen der Kirchen stärker wahrzunehmen. Eine auf "finanzielle Vorteile" verengte Kritik werde der Arbeit der Kirchen nicht gerecht. Gerade beim Thema Menschenwürde seien es die Religionsgemeinschaften, die sich zuverlässig zu Wort meldeten, wenn es um Verletzungen dieses Grundrechts gehe.

 Zurückhaltend äußerten sich die Teilnehmer zu der am Wochenende von den Grünen angestoßenen Debatte über die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen. Die Partei fordert eine Abschaffung der 2006 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung eingeführten Gebühr von 30 Euro und die Übernahme der Verwaltungskosten durch die Kirchen.

 Finanzminister Walter-Borjans verwies auf geltendes Recht. Vertreter beider Konfessionen erklärten, dass es sich um eine Gebühr handele, von der die beiden Kirchen nicht profitierten. Auch der Kirchenrechtler Stefan Korioth verteidigte die Austrittsgebühr. Mit einem Austritt aus der Kirche sei ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden. Daher sei die Austrittsgebühr "durchaus angemessen", sagte der Professor für Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilian-Universität München. Die Verwaltung müsse entscheiden, ob die Abgabe auf die Kirchen umgelegt werden könne, ergänzte Overbeck.

 Das Bundesverfassungsgericht hatte die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen 2008 für verfassungskonform erklärt. Sie sei für die Mitwirkung des Staates bei der Erhebung der Kirchensteuer erforderlich und angesichts des entstehenden Arbeitsaufwandes gerechtfertigt. Die Gebühr halte auch nicht vom Kirchenaustritt ab, weil das Land bei Bedürftigkeit des Antragstellers darauf verzichte.

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(Quelle: epd)

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