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Sterbehilfe-Verbot: Verein droht mit Verfassungsklage

Der Verein "Sterbehilfe Deutschland" hat für den Fall eines gesetzlichen Verbots seiner Tätigkeit mit rechtlichen Schritten gedroht. Wenn auch nur die Aussicht auf Erfolg bestehe, werde es eine Verfassungsklage geben, sagte der Vereinsvorsitzende Roger Kusch am Dienstag in Berlin.

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Der frühere Hamburger Justizsenator ergänzte, er schätze die politische Situation so ein, dass der Bundestag in diesem Jahr ein Gesetz beschließen wird, "das unsere Arbeit erschwert".

Der umstrittene Verein war einer der Auslöser der Debatte um ein Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid. Anders als aktive Tötung, bei der ein Dritter etwa ein tödlich wirkendes Mittel verabreicht, ist die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar. Sie wird beispielsweise geleistet, wenn einem Sterbewilligen ein tödliches Mittel überlassen wird. Im Bundestag wird derzeit über ein gesetzliches Verbot diskutiert, dass diese legale Hilfe strafbar macht, sofern sie wiederholt angeboten wird. Mit Gesetzentwürfen wird im Frühjahr gerechnet.

(Quelle: epd)

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