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Straßburg: Menschenrechtsgericht stärkt Rechte lediger Väter

Väter unehelicher Kinder könnten in Deutschland bald erheblich mehr Rechte bekommen.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab am Donnerstag in einem weit beachteten Sorgerechtsstreit einem 45-Jährigen aus Pulheim bei Köln Recht. Dieser hatte gegen die einschlägigen deutschen Gesetzesregelungen geklagt. Diesen zufolge können Väter ohne Trauschein das Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mutter ausdrücklich zustimmt.

Die Straßburger Richter beriefen sich unter anderem auf das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Konkret beanstandeten sie, dass der 45-Jährige laut deutschem Recht keine Chance auf eine gerichtliche Einzelfallprüfung hat. Die Richter sahen auch das Recht auf Familienleben verletzt. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben. Wird sie von der Großen Kammer bestätigt, muss Deutschland sein Sorgerecht neu regeln.

Entsprechend erfreut äußerten sich deutsche Interessenvertreter. Rainer Sonneberger vom Verband «Väteraufbruch» sagte dem epd in Berlin, der Richterspruch sei ein Fortschritt, obwohl er nicht weit genug gehe. Der deutsche Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass ledige Väter ein Sorgerecht erhalten, ohne es vor Gericht einklagen zu müssen. Der Vorrang der Mütter war in Deutschland 2003 sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Dieses wollte die Kinder vor zähen gerichtlichen Streitereien schützen. Allerdings verlangte es selbst eine neue Überprüfung der Rechtslage.

 Das Straßburger Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, zu denen auch der deutsche Jurist Bertram Schmitt zählte. Dieser äußerte als Einziger eine abweichende Meinung. Die deutschen Regelungen seien erlassen worden, um Rechtssicherheit zu schaffen und das Kind auf bestmögliche Weise zu schützen, erklärte er. Seiner Ansicht nach sei der Vater nicht ungerechtfertigt diskriminiert worden. Die Situation der Mutter und des Vaters seien nicht vollständig vergleichbar.

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Die Vorsitzende des Jugend- und Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), sagte im Deutschlandfunk, das Urteil komme «nicht überraschend». Die Richtung sei klar: Vätern müssten mehr Rechte eingeräumt werden. Der Gesetzgeber werde schon bald aktiv werden, sagte Laurischk. Im Kern müsse es dabei um die Frage gehen, ob die unverheirateten Väter eine Beziehung zum Kind und zur Mutter haben oder hatten. Die Gewährung des gemeinsamen Sorgerechts müsse sich daran orientieren, dass mit dem Recht auch Pflichten verbunden seien.

Laurischk rechnet nicht mit einem Ansturm auf die Familiengerichte, bei denen ledige Väter Gerichtsverfahren zur Erlangung der gemeinsamen Sorge anstrengen könnten. Die Grünen erklärten, eine Reform des Sorgerechts sei längst überfällig. Sie forderten seit Jahren eine gerichtliche Einzelfalllösung für ledige Väter, die das Kindeswohl und auch die Situation der Mutter angemessen berücksichtigen müsse, erklärte die Bundestagsfraktion.

Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter sprach von einem klugen Urteil. Das deutsche Recht müsse für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit eröffnen, per Gerichtsverfahren über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden zu lassen. Das Problem liege in der Realität aber meistens woanders: Ein großer Teil der Väter interessiere sich nach einer Trennung nicht mehr für den Nachwuchs. Für die Kinder könne die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative sein, argumentierte der Verband. Dies verkenne auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil nicht.

Der Verband der Evangelischen Frauen in Deutschland und die Männerarbeit in der Evangelischen Kirche erklärten gemeinsam, Kinder hätten ein Recht auf Mutter und Vater. Männern, die sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen, dürfe der Zugang zu den Kindern nicht verwehrt werden. 

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(Quelle: epd)

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