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Umstrittenes Gesetz: Ohne Hindernisse zum neuen Geschlechtseintrag und Vornamen

Von den einen sehnsüchtig erwartet, von den anderen scharf kritisiert: Am 1. November hat das Selbstbestimmungsgesetz das bisherige Transsexuellengesetz abgelöst.

Am vergangenen Freitag ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Es soll den Prozess erleichtern, wenn trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und den Vornamen ändern lassen wollen.

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Die Betroffenen können diese Veränderungen in amtlichen Dokumenten somit künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt vornehmen.

Auch 14- bis 17-Jährige können den Geschlechtseintrag mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ändern lassen. Bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern eine solche Erklärung abgeben, nicht aber gegen den Willen des Kindes. Nach Ablauf eines Jahres kann der Eintrag wieder geändert werden.

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Die Wartezeit gilt als Bedenkfrist. Bereits seit dem 1. August werden die Anmeldungen für Abgabe der Erklärungen entgegengenommen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird die Änderung des Geschlechtseintrages ein Verwaltungsakt. Bisher waren nach dem Transsexuellengesetz ärztliche Begutachtungen mit intimsten Fragen für die Änderung des Geschlechtseintrags notwendig, was von Betroffenen als entwürdigend empfunden wurde.

Starke Zustimmung und scharfe Kritik

Der Queer-Beauftragte der Regierung, Sven Lehmann, äußerte sich erleichtert. Lehmann erklärte, trans- und intergeschlechtliche sowie nicht binäre Menschen hätten sehnsüchtig auf das Gesetz gewartet. Das zeigten auch die hohen Anmeldezahlen bei den Standesämtern. Die Reform beende jahrzehntelange «staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung.» Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach am vergangenen Donnerstag in Berlin von «einem ganz besonderen Tag». Das in Teilen „verfassungswidrige Transsexuellengesetz“ sei damit Geschichte, erklärte Paus.

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Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Dorothee Bär (CSU) bezeichnete das Gesetz mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz als «unverantwortlich». Die wenigsten Jugendlichen fühlten sich in ihrem Körper wohl während der Pubertät, söhnten sich mit ihrem Geburtsgeschlecht aber später wieder aus, erklärte sie. Die Ampel-Koalition habe es versäumt, «einen verlässlichen Rechtsrahmen für die wenigen Tausend Menschen zu schaffen, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und mit staatlichen Vorgaben in Konflikt stehen», sagte sie der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Donnerstag). Mit einer jährlichen, voraussetzungslosen Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages sei die Ampel-Koalition über das Ziel hinaus geschossen.

Umfrage: Mehr Zustimmung als Ablehnung

Knapp die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) befürwortet einer Umfrage zufolge das Gesetz über die Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. 37 Prozent lehnen es ab. 16 Prozent machen keine Angabe.

Unter Frauen zeigt sich den Umfrage-Ergebnissen zufolge mit 51 Prozent eine höhere Zustimmung als unter Männern mit 43 Prozent.

Die Werte unterschieden sich auch in den Altersgruppen: Bei den 25- bis 34-Jährigen sei eine positive Haltung zum Selbstbestimmungsgesetz am häufigsten (63 Prozent), gefolgt von den 18- bis 24-Jährigen (56 Prozent). Der niedrigste Wert wurde mit 39 Prozent bei den 45- bis 54-Jährigen verzeichnet.

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Für die Umfrage wurden Ende Oktober 2.028 Menschen online befragt. Die Stichprobe sei quotiert nach Alter, Geschlecht und Region, hieß es.

Quelleepd

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11 COMMENTS

  1. Im Prinzip soll jeder Mensch tun, wonach ihm ist, solange er damit anderen nicht schadet. Beim „Selbstbestimmungsgesetz“ sehe ich aber ein Missbrauchspotential. Wie wird z.B. verhindert, dass sich ein Perverser eine weibliche Identität verpasst, um legal in Frauenbereiche (z.B. Saunen) zu gelangen? Ein Betreiber einer solchen Einrichtung könnte zwar von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wäre dann aber der Gefahr einer Beschuldigung wegen Diskriminierung ausgesetzt. – Mag sein, dass das „Einzelfälle“ sind, aber das muss ja auch berücksichtigt werden…

    • Mit der gleichen Argumentation hätte man auch seinerzeit das Wahlrecht für Frauen ablehnen können.

      Schließlich ist nicht auszuschließen, dass Ehemänner ihre Frauen anweisen, was sie zu wählen haben (und bei Briefwahl das vielleicht sogar selbst machen). Da lassen wir es dann doch lieber mit dem Wahlrecht für Frauen, bevor wir solchen undemokratischen Missbrauch ermöglichen, oder?

      Sprich einen möglichen Missbrauch eines sinnvollen Rechts gibt es immer. Das muss man dann eben anders verhindern.

  2. Identitätsstiftung durch einen Namen ist doch nichts Falsches, Jesus hat uns vorgemacht, wie das geht. Betroffene werden ihrer Würde als Mensch gerecht, solange sie diese nicht verkaufen, verraten, betrügen, belügen, sondern ihr einfach nur den eigenen Namen geben. Ich denke, solange der von Herzen kommt, ist das vollkommen i. O.

    Ein Segen der Kirche für den weiteren Weg unter einem neuen Namen, ist ja nicht gleichbedeutend damit, dass der alte in Vergessenheit gerät.

    Gottvertrauen ist eine wunderbare Sache, solange es in Gott investiert, was durch Jesus hervortritt.

    • Vielleicht muss man das positiv sehen?

      Die einzige sinnvolle Antwort auf berufl. Quotenregeln ist doch, dass jeder sich als das definieren darf, was am Besten (zur Quote) passt?

      So schlaegt man zwei Fliegen mit einer Klappe:
      – man muss nicht zugeben, dass eine Quotenregel Quatsch ist/war
      – man kann sich in moralisch besserem Licht sonnen (Minderheitenschutz etc)

      Das Gesetz zum neuen Geschlechtseintrag muss man deshalb als Chance begreifen!
      Fruehere Benachteiligungen koennen endlich, rechtlich wasserdicht umgangen werden 😂😜

      LG Joerg v NRW

    • Begründung fehlt

      Lieber Stammtischbruder: Streit ist ja dazu da, daß man – wenn man ihn betreibt – ihn friedlich austrägt und er muss dann auch mit Argumenten unterlegt werden (auch wenn die mich dann ärgern). Also bitte, wenn das Gesetz angeblich krank ist, dann ist auch eine Begründung erforderlich. Ich sehe in dem Gesetz eine Erleichterung für eine ganz kleine Minderheit von Menschen, ihre Art der Geschlechtsindentität nicht dem ja oder nein von Entscheidern zuzutragen. Und was sollte der Sinn eines Betruges oder einer Täuschung sein, eine falsche Geschlechtsbefindlichkeit anzugeben? Ob ein Mensch mit seiner Geschlechtlichkeit, oder wenn er gar keine besitzt (was selten auch vorkommt) damit objektiv oder subjektiv Probleme hat, hängt von der Gesellschaft ab und dies kann aber niemals ein Gutachter erforschen, weil auch Begutachtende keine Gedanken von Betroffenen lesen können.

  3. Wenn Ideologie mehr zählt als Biologie, dann werden solche Gesetze beschlossen.
    Diejenigen, deren Geschlecht wirklich vom gefühlten Geschlecht abweicht, haben nichts davon. Es hilft ihnen nichts.
    Diejenigen die aus anderen Gründen Probleme haben, sei es wegen Missbrauch, sei es wegen Pubertätsproblemen oder wegen anderen Gründen die nichts mit der Geschlechtsidentität zu tun haben, können sich nun austoben und sich das weitere Leben ruinieren.
    Der Schaden wird sehr groß sein und ist nicht zu reparieren!

    • Die Gesetzesänderung halte ich für christlich geboten

      Da kann ich hier eher dem Kommentar von Ikonos Klast zustimmen: „In der Schweiz gilt seit Anfang 2022 ungefähr das gleiche Gesetz. Unser Land existiert immer noch“! Lieber EinFragender: Meiner Meinung nach geht es hier nicht um Ideologie, sondern eben auch um die Biologie und den seelischen (Gesundheits-)Zustand von (jungen) Menschen. Wenn man sich nur ein wenig damit beschäftigt, kann man durchaus sagen es gebe Mann und Frau – aber daneben gibt es viel viel mehr, also „trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen“ (und wenn ich mich nicht irre, auch in vielfachen Formen). Es geht nicht nur um die äußerlichen Geschlechtsmerkmale (also um das rein biologische) sondern auch, ob der richtige Mensch im falschen Körper ist, oder umgekehrt. Frau Baer von der CSU meint, das Gesetz sei mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz unverantwortlich“! Die wenigsten Jugendlichen fühlten sich in ihrem Körper nicht sehr wohl während der Pubertät, söhnten sich mit ihrem Geburtsgeschlecht aber später wieder aus.

      Dies wird durch unsere allgemeine Erfahrung belegt, aber es gibt darunter eben diese auch kleinste Minderheit, die sehr unter dem Sonderweg ihres Geschlechts (seit der Geburt) vor Peinlichkeiten gestellt wird, oder darunter sogar sehr leidet. Das wurde mir auch bewusst und verunsicherte mich, als mich ein jüngerer Mensch vor den beiden Türen mit diesen Symbolen fragte, wo denn die richtige Toilette sei. (Welche für wen richtige Toilette?). Da war zwar Mann und Frau deutlichst abgebildet, aber das löste nicht die Frage. Aber solche Situationen sind keine Banalitäten, auch nicht unsere Gefühlslosigkeit bei der Behauptung, diese ganze Geschichte sie doch – dem Narrativ folgend – nur eine der linken bösen Ideologien

      Und wieso haben diejenigen nichts davon, deren Geschlecht von (gefühlten?) Geschelcht abweicht. Die Erleichterungen werden sehr deutlich:
      Wenn ich mich nicht furchtbar verlesen habe, kann jeder/jede die Angabe seines Geschlechts binnen Jahresfrist wieder ändern und dafür muss man keine Gründe einem Beamten erzählen, nur damit etwas in den Akten steht. Es handelt sich um einen (zunächst nur rein) bürokratischen Vorgang. Was man den Menschen, die gerne so sein möchten wie wir alle, und sich auch gerne so fühlen würden, ihren Nichtgang durch eine hier unnötig erzwungene Ausforschung zu absolvieren, aufgrund von ein wenig Nächstenliebe auch erlauben müsste Niemand müsste dann allen Gutachter:innen, zumeist in der Pubertät, schamhaft intimste Dinge schildern. Ich beschreibe hier nicht Gesprächssituationen, die vielleicht bei einem Therapeuthen freiwillig stattfinden und durch ein Vertrauensverhältnis gedeckt sind. Wir alle wissen, niemand kann Gedanken lesen, oder Gewissen ausforschen und auch Gutachten produzieren nicht immer hundertprozentige Wahrheit auf Dokumenten, zumindest nicht in jedem Fall. Einen theologisch-christlichen Kommentar habe ich mir weitgehend hier erspart, denn der Sachverhalt ist so klar wie Fleischbrühe, dass es bei der Entbürokratisierung des Geschlechtereintrags um eine ganz normale menschliche Angelegenheit handelt, die unsere Nächstenliebe als Christinnen und Christen einfach selbstverständlich machen sollte. Dass Menschen so sind, wie sie sind, ist gottgewollt. Aber es passt uns oft nicht.

  4. Ach, ihr Deutschen… Müsst ihr denn wirklich alles bis auf das Letzte regeln wollen?

    In der Schweiz gilt seit Anfang 2022 ungefähr das gleiche Gesetz. Unser Land existiert immer noch…

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