Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden hat im Rahmen der 124. Bundeskonferenz eine Erklärung zur Situation von christlichen Geflüchteten in Deutschland veröffentlicht. Man sei dankbar für Menschen aus anderen Ländern und Kulturen, die in Deutschland eine lebensverändernde Christuserfahrung machten: „Wir erleben im Umgang mit diesen Menschen ein hohes Maß an Bereitschaft, das Leben auf der Grundlage der Bibel und der christlichen und freiheitlich-demokratischen Grundwerte zu führen und auf dieser Basis unsere Gesellschaft mitzugestalten“, heißt es in der Erklärung.
Gleichzeitig beobachte man, dass Konvertitinnen und Konvertiten in wachsendem Maße abgeschoben würden. Pastorinnen und Pastoren berichteten von einer „mangelnden Einsicht der Befrager“ in solche Glaubenserfahrungen. Fragenkataloge konzentrierten sich zu stark auf eine formelhafte Beantwortung theologischer Grundsatzfragen. Aussagen von ordinierten Geistlichen oder Mitarbeitern würden nicht ernst genommen oder es würde ihnen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Vier Bitten formuliert der Bund daher. Sie wünschen eine bessere Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und (Frei-)Kirchen. Bei der Schulung der BAMF-Mitarbeiterinnen und – Mitarbeiter sollen Seelsorgerinnen und Seelsorger aus Freikirchen sowie Konvertitinnen und Konvertiten hinzugezogen werden. Pastorinnen und Pastoren sowie ausgewählte Gemeindemitglieder sollen zukünftig Begleitungs- und Zeugnisrecht bei den Verhandlungen von Geflüchteten haben, soweit es von diesen gewünscht wird. Und nicht zuletzt fordern die Pfingstgemeinden eine unvoreingenommene Haltung gegenüber Christen bei den Übersetzern.