159 Organisationen und Einzelpersonen sind im vergangenen Jahr wegen missionarischer Tätigkeiten in Russland angeklagt worden, davon 108 Christen. Das berichtet die Menschenrechtsorganisation „Forum 18“. 132 Mal wurden die Angeklagten verurteilt, 129 mussten eine Geldstrafe zahlen.
Den Ursprung haben die Anklagen im Anti-Terror-Gesetz von 2016. In einem Artikel wird Missionsarbeit verboten, wenn sie nicht offiziell genehmigt ist. Darunter kann beispielsweise auch das gemeinsame Gebet in einer Hauskirche fallen. Die Geldstrafen liegen zwischen 5.000 Rubeln (Etwa 69 Euro) und 100.000 Rubeln (1.376 Euro). Wie Forum 18 berichtet, sind die Anzahl der Anklagen insgesamt zurückgegangen. Die Organisation führt das vor allem darauf zurück, dass die Zeugen Jehovas 2017 insgesamt als illegal eingestuft wurden. Die Verurteilungsrate ist hingegen gestiegen, das heißt, mehr Angeklagte wurden auch verurteilt.
Die meisten Angeklagten waren Protestanten (50), gefolgt von Baptisten (39), Angehörigen der Hare-Krishna-Bewegung (19) und Muslime (17). Für die religiösen Gruppen stellt das Gesetz eine starke Einschränkung dar: „Die Gläubigen verstehen nicht, was sie tun dürfen und was nicht. Und wegen der hohen Geldstrafen wollen sie nichts riskieren und schränken ihre Aktivitäten stark ein, vor allem in der Öffentlichkeit“, wird der Rechtsanwalt Mikhail Frolov im Bericht zitiert.