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Sorge vor Anzeige: Livestreams von Gottesdiensten aus Freiburger Münster gestoppt

Kein Experte hätte dem Bistum bis jetzt bestätigen können, dass es datenschutzkonform sei, einen Video-Livestream ohne explizite Zustimmung der Abgebildeten zu senden, wenn man kein journalistisches Medium ist, erklärte Bistumssprecher Michael Hertl gegenüber Katholisch.de. An dieser Stelle sei das katholische Datenschutzgesetz strenger als die staatlichen Regelungen – und auch als das evangelische Datenschutzgesetz, in dem für Livestreams eine Ausnahme gemacht werde. Hertl hofft, dass die Katholiken hier nachziehen und das Gesetz anpassen..

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