Einer aktuellen Handlungsempfehlung zufolge, sollen Präsenzgottesdienste der Evangelischen Kirche von Westfalen im Rahmen bestimmter Voraussetzungen wieder möglich sein.
Dann, wenn der Inzidenzwert eine Woche lang konstant unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, sollen regionale Ausnahmeregelungen greifen. Für Kirchengemeinden der Westfälischen Kirche gilt laut der Empfehlungen, dass das jeweilige Presbyterium je nach Lage vor Ort dies eigenverantwortlich entscheidet und sie „die zuständigen lokalen Ordnungsbehörden einmalig in Absprache mit den Superintendentinnen und Superintendenten darüber informieren, ob und in welchem Umfang sie Gottesdienste in Präsenz durchzuführen gedenken.“
Weiterhin gelten die inzidenzwertunabhängigen Vorgaben für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Versammlungen nach § 1 Abs. 3 der CoronaSchVO in der ab dem 14. Februar 2021 gültigen Fassung. Man wolle mit allen Maßnahmen „Infektionsrisiken […] minimieren, damit Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden und mit den bewährten Schutzkonzepten zugleich in einem geregelten Verfahren wieder aufgenommen bzw. weitergeführt werden können“, heißt es von der Westfälischen Kirche.
Link: Corona-Schutz-Empfehlungen in der Ev. Kirche von Westfalen ab dem 15. Februar 2021