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Züchtigung von Kindern: Mitglied der Sekte „Zwölf Stämme“ verurteilt

Das Amtsgericht Nördlingen hat eine Mutter aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht erlegte der Frau außerdem eine Geldbuße von 1.000 Euro auf.

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Die 35-Jährige hatte zugegeben, im Jahr 2013 ihren damals achtjährigen Sohn zweimal mit einer Rute auf das Gesäß geschlagen zu haben. Der Sohn lebe heute in einer Pflegefamilie, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Frau sei weiterhin Mitglied der "Zwölf Stämme". das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Bereits im Januar dieses Jahres hatte das Nördlinger Amtsgericht zwei Mütter der Sekte zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt, weil diese ihre Kinder gezüchtigt hatten. Im November war ein 54-jähriger Mann ebenfalls wegen Stockschlägen zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten, das Opfer hatte im Prozess jedoch als Zeuge gegen ihn ausgesagt. Am kommenden Donnerstag steht in Nördlingen eine Lehrerin der "Zwölf Stämme" vor Gericht. Sie soll nach Angaben des Gerichtssprechers nicht nur ihr eigenes Kind sondern auch ihre Schüler gezüchtigt haben.

Im September 2013 hatten die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen den Eltern der "Zwölf Stämme" wegen Kindesmisshandlung das Sorgerecht für etwa 30 Kinder entzogen. Mittlerweile kündigte die Sekte an, sie wolle Deutschland verlassen und nach Tschechien umsiedeln. Die "Zwölf Stämme" wurden in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Sie ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt. Weltweit gibt es vermutlich 2.000 Mitglieder.

Foto: thinkstock

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(Quelle: epd)

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