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Zeitung: Millionenverluste für Bistum Magdeburg

Das Bistum Magdeburg hat nach Informationen der Tageszeitung «Die Welt» Millionenverluste durch Unternehmensbeteiligungen und Finanzmarktgeschäfte erlitten. Wie die Zeitung in ihrer Freitagsausgabe berichtet, kosten die wirtschaftlichen Aktivitäten die Katholiken der Diözese nach derzeitigem Stand seit dem Jahr 2004 mindestens 45 Millionen Euro.

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 Für die finanziellen Einbußen habe die Bistumsleitung bislang allein ihre Tochtergesellschaft Gero AG und deren früheres Management verantwortlich gemacht. Tatsächlich seien jedoch die geistlichen Würdenträger an den verlustträchtigen Geschäften maßgeblich beteiligt gewesen.

 So resultieren nach Recherchen der «Welt» allein 15 Millionen Euro an Verlusten aus einer Beteiligung an der gescheiterten Biotech-Firma Meltec in Magdeburg. Dieses Engagement sei entgegen früheren Darstellungen von Kirchenseite nicht die Gero AG eingegangen. Vielmehr habe im Jahr 2000 das Bistum selbst investiert. Erst 2004 seien die Anteile an die Gero übertragen worden. Das gehe aus Aufsichtsratsprotokollen hervor, die der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegen.

 Die Gero habe in den Jahren 2007 bis 2009 Verluste von insgesamt rund 26 Millionen Euro erwirtschaftet. Hauptursache seien Beteiligungen und Finanzmarktgeschäfte gewesen, die Magdeburger Kirchenkreisen zufolge zumindest zu einem maßgeblichen Teil ebenfalls auf Initiative des Bistums zurückgingen. Außerdem hätten Vertreter des Ordinariats den Investitionen im Aufsichtsrat zugestimmt.

 Der Generalvikar und Stellvertreter des Magdeburger Bischofs, Raimund Sternal, räume eine Mitverantwortung der Kirchenvertreter für die Verluste ein. «Selbstverständlich haben auch die Bistumsvertreter eine Verantwortung, auch ich persönlich», sagte er der «Welt»: «Aber in besonderer Weise der Vorstand und die Geschäftsführung.» Damit sind laut «Welt» der frühere Alleinvorstand der Gero, Norbert Diehl, und der Geschäftsführer der Beteiligungstochter BTV, Dirk Nowak, gemeint. Beide hätten sich zu den Vorwürfen nicht äußern wollen. Sie hätten auf ihre Verschwiegenheitsverpflichtungen sowie laufende Schadenersatzklagen verwiesen.

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(Quelle: epd)

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