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Zwölf Stämme: Eltern verweigern Gutachten zum Sorgerecht

In den Streit um das Sorgerecht für die Kinder der umstrittenen Sekte Zwölf Stämme kommt Bewegung. Das Amtsgericht im bayerischen Nördlingen hat jetzt geprüft, ob die Gutachten zum Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Eltern erstellt werden können.

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Die Mitglieder der Sekte weigern sich bislang, an den Gutachten teilzunehmen. Das Gericht will mit Hilfe von Sachverständigen klären lassen, was das Beste für das Wohl der Kinder ist: Sie weiter in Pflegefamilien und Heimen unterzubringen oder sie wieder zu ihren Eltern zurück zu lassen. Grundsätzlich sei es möglich, die Zustimmung der Eltern zu den Gutachten durch einen richterlichen Beschluss zu ersetzen, so der Sprecher. Die Eltern könnten jedoch gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.

Die Eltern der Sekte streiten sich seit mehr als einem Jahr juristisch um das Sorgerecht für ihre Kinder. Im September 2013 hatten die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen den Eltern von 40 Kindern in «einstweiligen Anordnungsverfahren» das Sorgerecht weggenommen. Damals wurden die Kinder in Wörnitz (Kreis Ansbach) und Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) von der Polizei abgeholt. Die Gerichte sahen die Kinder durch die Erziehung der Eltern gefährdet, da sie körperliche Züchtigungen beinhalte.

Von den Sektenkindern aus Klosterzimmern leben derzeit 16 in Heimen oder Pflegefamilien. Ihre Eltern hätten sich fast alle den Gutachten zum Sorgerecht verweigert, erläuterte der Gerichtssprecher. Lediglich eine Familie habe sich "kooperativ gezeigt". Dort sei das Gutachten auch schon erstellt worden. Die Familie habe sich mittlerweile von der Sekte abgelöst und wohne auch nicht mehr in Klosterzimmern, so der Sprecher weiter.

(Quelle: epd)

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