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Urteil zur Kirchensteuer: Kirche verspielt Kredit

Ein irrwitziger Fall um Kirchensteuerzahlungen zeigt: Manchmal agiert Kirche wie eine Behörde. Mit allen negativen Konsequenzen.

Ein Kommentar von Daniel Wildraut

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Die Geschichte von Gabriele V. ist speziell. 2011 erhielt sie einen Fragebogen von der Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Prenzlauer Berg in Berlin. Darin gab sie an, nicht getauft zu sein. Eine Nachfrage des Amts bei der Kirchengemeinde in Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) ergab jedoch, dass die Klägerin dort 1953 getauft worden war. Daraufhin erhielt Gabriele V. 2012 und 2013 Kirchensteuerbescheide in Höhe von knapp 1.900 Euro.

Gabriele V. klagte gegen die Bescheide. Sie gab an, nichts von ihrer Kirchenmitgliedschaft gewusst zu haben. Ihre Eltern, SED-Funktionäre, waren nachweislich 1956 bzw. 1958 aus der Kirche ausgetreten und hätten sie atheistisch erzogen. Sie habe habe weder den Religionsunterricht noch eine Kirche besucht. Dagegen habe sie an der Jugendweihe in der DDR teilgenommen.

Das Gericht schloss sich dieser Argumentation nicht an. Wer als Kind getauft wird, der bleibt auch dann Kirchenmitglied, wenn die Eltern anschließend aus der Kirche austreten, so das Urteil von Richter Uwe Amelsberg (AZ: VG 27 K 292.15). Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Klägerin bei ihrer Taufe noch religionsunmündig gewesen sei. „Die Klägerin hätte mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen und daher austreten können“, so heißt es im Urteil wörtlich. Das Gericht wies außerdem den Vorwurf zurück, die Kirche habe eine unrechtmäßige „Rasterfahndung“ nach potenziell säumigen Kirchensteuerzahlern betrieben. Weder das Datenschutzrecht noch das Freiwilligkeitsprinzip bei der Religionszugehörigkeit seien verletzt worden.

Kirche kämpft ums Steuerrecht

Für die EKBO stand bei bei diesem Prozess viel mehr auf dem Spiel als die knapp 1.900 Euro Kirchensteuer. Für die Kirche ging es vielmehr um die Begründung der Mitgliedschaft durch die Säuglingstaufe als steuerrechtliches Prinzip. Juristisch hat sie in diesem Punkt – nicht überraschend – Recht bekommen. Ums Prinzip ging es allerdings auch Gabriele V. Deshalb hatte sie im Vorfeld des Prozesses eine außergerichtliche Einigung mit der EKBO abgelehnt, die ihr angeboten hatte, auf die Hälfte der Summe zu verzichten (RBB24).

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Die Kirche wäre klug beraten, in solchen (Einzel-)Fällen nicht strikt nach Paragraf vorzugehen. Natürlich muss kirchliche Arbeit bezahlt werden. Aber dazu jemanden heranzuziehen, der sich überhaupt nicht mit der Kirche, geschweige denn dem Glauben identifizieren kann, mag juristisch formal korrekt sein, aber ich empfinde das im Sinne der Kirche und ihrer Botschaft als unerträglich (ähnlich wie z.B. das Kirchgeld in besonderen Fällen). Kirche präsentiert sich hier als Institution, kaum jedoch als Verkündiger der frohen Botschaft von Jesus Christus. Die EKBO hat juristisch gesiegt und knapp 1.900 Euro eingenommen, gleichzeitig aber Kredit verspielt.

Gabriele V. ist übrigens 2014 formal korrekt aus der Kirche ausgetreten.

Daniel Wildraut ist Portalleiter von Jesus.de, getauftes Mitglied der Evangelischen Kirche von Westfalen und Kirchensteuerzahler.


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