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Abtreibungsgegner sollen nicht mehr vor Praxen demonstrieren

Für Lebensrechtler sind Demonstrationen vor Beratungsstellen und Arztpraxen in Hessen ab sofort tabu. Ein entsprechender Erlass soll schwangere Frauen schützen.

Von Nathanael Ullmann

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Immer wieder haben sich Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner in Hessen vor Beratungsstellen und Frauenarztpraxen versammelt, um gegen Schwangerschaftsabbrüche zu demonstrieren. Frauen, die eine Beratung aufsuchen wollten, mussten den Weg durch die Menge nehmen. Das ist unzumutbar, fand das hessische Innenministerium, und hat jetzt eine „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ veröffentlicht – als erstes deutsches Bundesland. Darüber schreiben mehrere Medien, unter anderem die Frankfurter Rundschau.

Kein Sicht- oder Rufkontakt

Der Erlass wurde in dieser Woche an die drei Regierungspräsidien verschickt und enthält klare Regelungen im Umgang mit Mahnwachen und Demonstrationen von Pro-Life-Aktivistinnen und -Aktivisten. Diese seien nur dort erlaubt, wo „kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle besteht“, zitiert die Frankfurter Rundschau aus dem Papier. Weiter dürfen die Demonstrantinnen und Demonstranten den Frauen keine Infomaterialien aufzwingen und sie nicht zu Gesprächen drängen. Außerdem dürfen die Versammlungen von den Kommunen zeitlich beschränkt werden.

Die Handreichung soll ein Kompromiss zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Frauen sein. Zumindest an Werktagen und während der Öffnungszeiten der Beratungsstellen und Arztpraxen sieht die Regierung es als wichtiger an, dass Frauen unbehelligt zu einer Beratung kommen können. Das Innenministerium verweist diesbezüglich auf das Recht von Schwangeren auf eine vertrauliche, ergebnisoffene und professionelle Beratung sowie auf die Grundrechte. „Eine auf Erzeugung von Schuldgefühlen abzielende und in dieser Weise belehrende Einflussnahme, die in erster Linie die Bereitschaft der Frau einschränkt, sich der Konfliktberatung gegenüber zu öffnen, dient weder dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes noch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau“, zitiert die Hessenschau das Ministerium. Nur an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Öffnungszeiten überwiege das Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheitsrecht, heißt es auf Morgenweb.

Gesetz gegen Gesetz

Ursprünglich hatte Die Linke ein Gesetz verabschieden lassen wollen, das Lebensrechtlerinnen und Lebensrechtlern Demonstrationen in einem Umkreis von 150 Metern um die Beratungsstellen verbot. Darin sahen manche Juristen allerdings eine zu große Beschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

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Nach Informationen der Frankfurter Rundschau könnte der Erlass zum ersten Mal im September Wirkung zeigen. Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner haben eine Demonstration vor der Beratungsstelle von Pro Familie im Westend von Frankfurt am Main angekündigt. Die Protestierenden müssten nach der neuen Handreichung in diesem Jahr deutlich mehr Abstand zur Beratungsstelle halten als noch im vergangenen Jahr.

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