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Kabinettsbeschluss: Drittes Geschlecht im Geburtenregister

Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht soll es im Geburtenregister nun auch den Eintrag „divers“ geben, wie die Tagesschau meldet. Die Große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 um. Bis Ende diesen Jahres muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein. Dann können Standesbeamten auf Wunsch sowohl den neuen Eintrag verzeichnen oder, wie bislang, auf die Nennung eines Geschlechts verzichten.

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