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Bischofskonferenz: Katholische Kirche lockert ihr Arbeitsrecht

Die katholische Kirche mildert ihr Arbeitsrecht ab. In Zukunft führen schwere Loyalitätsverstöße gegen den kirchlichen Arbeitgeber nicht automatisch zu Kündigungen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte.

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Das neue Arbeitsrecht wurde von mehr als zwei Dritteln der katholischen Bischöfe beschlossen. Es wird damit gerechnet, dass es in den nächsten Monaten in Kraft tritt.

Nach den neuen Regelungen ist auch nach einer Wiederheirat eine Weiterbeschäftigung in einer katholischen Einrichtung möglich. Die Kündigung eines Mitarbeiters soll «das allerletzte Mittel» sein, wie die Bischofskonferenz mitteilte. Dasselbe gilt, wenn Kirchenbeschäftigte eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Auch hier ist der katholische Arbeitgeber nach dem neuen kirchlichen Arbeitsrecht verpflichtet, «alle anderen denkbaren milderen Mittel» auszuschöpfen.

Das neue Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Loyalitätsverstößen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, und solchen, die nur von katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begangen werden können. Zu den schwerwiegenden Verstößen zählen etwa das öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche wie die Propagierung von Abtreibung oder von Fremdenhass.

Darüber hinaus haben die katholischen Bischöfe beschlossen, dass an den Lohn- und Gehaltsverhandlungen in Zukunft Gewerkschaftsvertreter teilnehmen dürfen. Außerdem haben nun Vertreter von Gewerkschaften ein Zutrittsrecht zu kirchlichen Einrichtungen und dürfen dort um Mitglieder werben. Damit reagiert die katholische Kirche auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 zum Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen.

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Die katholische Kirche ist mit rund 650.000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Etwa 500.000 von ihnen sind bei Unternehmen der Caritas beschäftigt, also in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und sozialen Beratungsdiensten.

(Quelle: epd)

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