Die Deutsche Welle hat einen Antrag der Zeugen Jehovas auf Sendezeiten bei dem Auslandssender abgelehnt.
Die Religionsgemeinschaft sei nicht in allen Bundesländern als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt, sagte ein Sprecher der Deutschen Welle am Donnerstag dem epd. Daher bestehe nach dem Gesetz der Deutschen Welle auch kein Anspruch auf Sendezeiten.
Paragraf 17 des Deutschen Welle Gesetzes schreibt vor, dass «den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten oder sonstiger religiöser Sendungen» einzuräumen sei. Andere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts müssten «angemessen berücksichtigt werden».
Die Zeugen Jehovas sind in zehn der 16 Bundesländer als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Die Organisation, die nach eigenen Angaben in Deutschland mehr als 200.000 Mitglieder hat, ist wegen ihres Umgangs mit Aussteigern umstritten.
Die Deutsche Welle übernimmt zurzeit wöchentlich in ihren Hörfunkprogrammen das «Wort zum Sonntag» der ARD. Jeden Sonntag werden im Wechsel evangelische und katholische Gottesdienste gesendet. Einmal im Monat wird im Fernsehen die halbstündige Sendung «Glaubenssachen» gezeigt, die thematisch von den Senderbeauftragten der Kirchen gestaltet wird. Zudem bietet der Auslandssender wöchentlich im Hörfunk das gleichnamige Religionsmagazin über Kurzwelle, Satellit und im Internet per Livestream an.
(Quelle: epd)