Der Europäische Gerichtshof das Kopftuchverbot an Schulen in Belgien bestätigt. Parallel wird in Hamburg die Vollverschleierung an Schulen verboten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verbot zum Tragen von Kopftüchern an Schulen in Belgien bestätigt. In flämischen Bildungseinrichtungen sei das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole grundsätzlich verboten, um ein neutrales Schulumfeld zu schaffen. Die Beschränkung sei verhältnismäßig, erklärten die Richter am Donnerstag in Straßburg.
Drei junge Frauen hatten geklagt, weil sie das islamische Kopftuch an ihren weiterführenden Schulen nicht tragen durften. Sie sahen sich dadurch in ihrer Religionsfreiheit verletzt.
Gesichtsverhüllungs-Verbot in Hamburgs Schulen
Wie der NDR berichtete, wird in Hamburgs Schulen die Gesichtsverhüllung im Klassenraum offiziell verboten. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch angenommen. Durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, verboten. „Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht“, sagte der schulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Aktuell seien nur sehr wenige Fälle bekannt, in denen Schülerinnen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchten. Das seien zwar Einzelfälle, so Hansen. Dennoch brauche es dafür eine gesetzliche Regelung.
Mit ihrem Bekenntnis zur Relgion verteidigen Muslime die religionsfreiheit, ihre eigene ebenso wie die praktizierender Juden und Christen. Wird uns demnächst verboten,an Schulen die Kippa zu tragen? Atheistische Parteien, die orientalische Frauen sexualisieen, indem sie die Gesichtsverschleierung verbieten, verstoßen gegen das Grundrecht und müssen verboten werden.
Schule geht nicht ohne offene Kommunikation und offene Kommunikation geht nicht mit Gesichtsverschleierung.
Auch Schule hat einen hohen rechtlichen Schutz.
Ich halte die Hamburger Regelung daher für richtig. Zumal sie ja nur der Rechtssicherheit dient, da es wohl derzeit keine solchen Fälle gibt.
@Hr Jehle,
was meinen Sie, gibt es da einen Unterschied zwischen religioesen, polit-religioesen und politischen Symbolen?
a) Politsymbolisch: bestimmte Abzeichen aus unserer vergangenen Geschichte (sind zu Recht) verboten, weil sie durch das Tragen dieser eine unerwuenschte politische Aussage machen.
b) Religioessymbolisch: das Tragen eines Kreuzes, eines Rosenkranzes, einer muslim. Gebetskette sind OK, weil sie keine unmittelbare, bzw eine abgeschwaechte politische Aussage beinhalten?
c) Manche Symbole verquicken a) und b). Deshalb ist das Tragen einer Teil-Verschleierung im oeffentlichen Raum mE problematisch.
Kann es doch fuer eine rein religioese (ich tue etwas aus geglaubtem pers. Gehorsam fuer Gott) als auch fuer eine politische Agenda (Sorry, im Islam/Koran ist keine Trennung von Staat und Religion vorgesehen) stehen?
Beim Kippa oder Beffchen tragen, steckt KEINE politische Aussage dahinter (rein religioes, Fall b)), weil weder in der hebraeischen noch in der christlichen Bibel eine Unterdrueckung Andersglaeubiger vorgesehen ist (im Ggstz zum Koran)?
Deshalb finde ich das Urteil OK! Die drei Frauen koennen gerne ihr Kopftuch in ihrer Freizeit tragen. In der Schule, auf dem Amt, an der Uni (egal ob als Kunde oder Lehrer/Angest.), bitte nicht.
Was meinen Sie zu der Argumentation?
Religionsfreiheit ist mE kein Argument, sobald eine Religion (= die Lehre dieser Religion) sich partiell gegen Menschenwuerde/Menschenrechte richtet, ist in Bezug darauf nicht mit Religionsfreiheit zu punkten?!
LG Joerg v NRW
Eine Frau im Jahr vollverschleiert
Ich habe, liebe Kommentierenden, hier in unserer Stadt mit 100.000 Einwohner, nur einmal im Jahr überhaupt eine Frau gesehen, die als GANZVERSCHLEIERTE herumlief. Sie trug allerdings moderne Turnschuhe. Reisende Deutsche im Iran berichteten schon früher, dass dort völlig verschleierte Frauen vor ihren Gästen zuhausse sekundenschnell auch zu wunderschönen Wesen generieren, wenn sie ihre schwarzen oder bunten Hüllen ablegen. Ich halte die Diskussion über Vollverschleierung für sehr unsinnig, weil sie so selten hierzulange stattfindet wie die Begegnung in den Bergen mit einem Yeti. Und das Kopftuch muss man tolerant hinnehmen, denn keiner käme auf die Idee den Hut dem Mann zu verbieten, oder der katholischen Ordensschwester die entsprechende Maskierung auf dem Kopf. Früher gaben diese Frauen mit Ornat ja noch Schulunterricht, ob heute noch, entzieht sich meiner Kenntnis. Genau so völlig unsinnig war die Diskussion über die heute auch nicht mehr vorhandenen Kreuze in Amtsstuben der Verwaltung und Gerichte. Jeder weiss, dass die Bergpredigt mir aufgegeben ist und nicht dem Beamten oder Richter in seinem Urteil. Und ausserdem bewirken Kreuze und Kirchen als äußere Symbole des Glaubgens nicht Ansichten und beflügeln zumeist nicht unser Denken, sonst müssten zahlreichen wunderschönen und wertvollen Gotteshäuser jedem, der vorbei geht, geistlich verändern. Trotzdem gibt es für deren sinnvollen Erhalt staatliche Gelder, was erforderlich ist für kulturelle Angelegenheiten. Leider besteht unser Denken aus vielen Widersprüchen, nur dass es oft kaum einer merkt.
Vollverschleierung in einer Schule geht nicht. Es steht dem Unterrichtsprinzip entgegen.
Und selbst wenn es nur einen einzigen Fall gibt, brauchst du für ein Verbot eine Rechtsgrundlage.
Daneben halte ich Burka oder Niqab für menschenrechtsverletzend und bin für ein bundesweites Verbot. Das Frauenbild dahinter finde ich schrecklich und bin entsetzt, wie oft gerade von links das als nicht so schlimm oder gar positiv angesehen wird.