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Gesetzentwurf: Kinderlärm bald keine «schädliche Umwelteinwirkung» mehr

Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als «schädliche Umwelteinwirkung» eingestuft wird.

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Dann würde für Kinderlärm eine höhere Toleranz als etwa für Lärm von Presslufthammern gelten. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

 Bei der Beurteilung von Kinderlärm dürfen dem Gesetzentwurf zufolge Richtwerte, wie sie für Industrie- oder Sportanlagen gelten, nicht mehr herangezogen werden. «Wir setzen damit ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft», sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU).

 Daneben soll auch die Baunutzungsverordnung geändert werden. Ziel ist es, in reinen Wohngebieten Kindertagesstätten in einer Größenordnung zuzulassen, die in dem Gebiet angemessen ist. Der Referentenentwurf wird dem Bundesbauministerium zufolge derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte das Vorhaben. Kindertagesstätten dürften nicht in die Randgebiete verdrängt werden, sondern gehörten dahin, wo Familien wohnten.

 Vor einer Woche hatte der Chef der nordrhein-westfälischen Senioren-Union, Leonhard Kuckart, für Aufregung gesorgt, weil er sich gegen diese Gesetzesnovelle aussprach. Kuckart hatte das Vorhaben als verfassungswidrig bezeichnet und auf das Ruhebedürfnis älterer Menschen hingewiesen.

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 Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ingrid Fischbach (CDU), sagte, das Miteinander der Generationen erfordere gegenseitiges Verständnis. «Wir müssen Kinder als Bereicherung und nicht als Störfaktor für unser Miteinander begreifen.» Die FDP-Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny plädierte dafür, auch Lärm von Kindern, die bei einer Tagesmutter untergebracht sind, in die Gesetzesnovelle aufzunehmen.

 Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Petra Roth (CDU), begrüßte ebenfalls den Gesetzentwurf. Er trage zu familienfreundlichen Lebensbedingungen in den Städten bei. Damit werde zudem eine Hürde beseitigt, um neue Standorte für Kindergärten zu finden.

 Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die Gesetze so zu ändern, dass Kinderlärm kein Anlass mehr für Gerichtsverfahren ist.

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