- Werbung -

Hessen: Bundesweit erster Muslimverband wird Körperschaft des öffentlichen Rechts

Der Verband Ahmadiyya-Muslim-Jamaat ist in Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Damit ist er die erste islamische Religionsgemeinschaft, die im gesamten Bundesgebiet ebenso rechtsfähig ist wie zum Beispiel die großen christlichen Kirchen, die Jüdischen Gemeinden und zahlreiche freikirchliche Verbände.

- Werbung -

 Die Ahmadiyya-Muslim-Jamaat bekenne sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, teilte deren Pressestelle mit. Die aus Pakistan stammende Reformbewegung habe in Deutschland mehr als 35.000 Mitglieder und unterhalte 39 Moscheen mit Minarett und Kuppel. Dazu gehörten die ersten im Nachkriegsdeutschland errichteten Moscheen in Hamburg (1957) und in Frankfurt am Main (1959). Die mit dem Körperschaftsstatus verbundenen hoheitlichen Befugnisse sind jedoch auf Hessen beschränkt und müssen für jedes Bundesland eigens beantragt werden.

 In Hessen zählt die Religionsgemeinschaft nach eigenen Angaben rund 15.000 Mitglieder. Im südhessischen Riedstadt hat sie im vergangenen Jahr ein "Institut für islamische Theologie" zur Ausbildung von einheimischen Imamen eröffnet. Zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen im kommenden Schuljahr an zunächst 27 Grundschulen ist die Ahmadiyya neben der sunnitischen Türkisch- Islamischen Union der Anstalt für Religion Partner des Landes.

 Die rechtliche Gleichstellung mit den großen christlichen Kirchen motiviere die Muslime noch stärker, sich in die Gesellschaft zu integrieren, sagte der Bundesvorsitzende Abdullah Uwe Wagishauser am Donnerstag in Frankfurt am Main. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an den ersten muslimischen Verband trete Ausgrenzungstendenzen entgegen und dokumentiere, dass muslimisches Leben in Deutschland eine Normalität sei.

 Als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" wolle die älteste muslimische Gemeinschaft in Deutschland ihr Ende 2012 im südhessischen Riedstadt gegründetes "Institut für islamische Theologie und Sprachen" als staatliche Bildungseinrichtung anerkennen lassen, sagte Wagishauser. Es bilde derzeit 84 Studenten zu einheimischen Imamen aus. Außerdem wolle die Gemeinschaft Friedhöfe in Eigenregie führen dürfen, zunächst im Rhein-Main-Gebiet und in Hamburg. Darüber hinaus wollten die Ahmadiyya Vertreter in die Rundfunkräte senden und bei Verkündigungssendungen beteiligt werden. Schließlich wollten sie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt werden und die Belange von Muslimen, etwa zum Bau von Moscheen, einbringen.

- Werbung -

 Die Einführung einer Kirchensteuer sei nicht geplant, sagte Wagishauser. "Wir haben ein sehr gut funktionierendes Spendensystem." Die Anerkennung als Körperschaft gelte für ganz Deutschland, die damit verbundenen hoheitlichen Befugnisse zunächst nur für Hessen. Derzeit klärten Rechtsanwälte, ob die Gemeinschaft in anderen Bundesländern Zweitanträge stellen müsse. "Wir sind eine liberale, aber wertkonservative Gemeinde", sagte der Bundesvorsitzende. Die Loyalität zum Staat, demokratische Wahlen der Amtsträger und die Gleichberechtigung der Frauen würden praktiziert. Ein Mitglied dürfe aus der Gemeinschaft wieder austreten.

 Die Ahmadiyya-Muslim-Jamaat wurde von Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad gegründet, der als wiedergekommener Messias und Mahdi verehrt wird, also praktisch als letztgültiger Gottesgesandter nach Jesus Christus und Mohammed. Die Ahmadiyya werden in ihrem Geburtsland verfolgt, weshalb sie in großen Wellen aus Pakistan auswanderten. Weltweit hätten sie mehr als 100 Millionen Anhänger, in Deutschland mehr als 35.000, sagte der Frankfurter Vertreter Wahaj Bin Sajid. Der erste Missionar nach Deutschland wurde nach Bin Sajids Angaben 1924 nach Berlin geschickt, nach dem Krieg gab es 1949 einen Wiederanfang.

 Religionsgemeinschaften kann auf Antrag der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten" (Weimarer Verfassung Art. 137,5 in Verbindung mit dem Grundgesetz Art. 140). Mit dem Status verbinden sich unter anderem die Rechte, einen Beamtendienst zu schaffen, Gesetze für die eigene Organisation zu erlassen oder Steuern von den Mitgliedern zu erheben und über das Finanzamt einziehen zu lassen. 

 

- Werbung -

(Quelle: epd)

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht