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Homosexualität im Pfarrhaus: Hitzige Debatte in Sächsischer Landeskirche

Die evangelische Kirche in Sachsen ringt weiter um den Umgang mit homosexuellen Paaren im Pfarrhaus. Nach heftigen Debatten auf der in Dresden tagenden Synode sagte Bischof Jochen Bohl am Samstagabend, er sehe die Einheit der Landeskirche nicht gefährdet. "In Christus sind die Gegensätze vereint", betonte er. Trotz Meinungsverschiedenheiten sei es möglich, beieinander zu bleiben.

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 Eine Ablehnung der Öffnung der Pfarrhäuser für schwule und lesbische Paare könne nicht mit biblischen Texten begründet werden. "Der Umgang mit Homosexuellen hat keinen Bekenntnischarakter", sagte Bohl. Es sei vielmehr eine ethische Frage. Damit widersprach der Bischof den Unterstützern der "Sächsischen Bekenntnis-Initiative", die den christlichen Wert von Ehe und Familie gefährdet sieht und eine Liberalisierung für unbiblisch hält.

 Die Kirchenleitung will unter bestimmten Bedingungen erlauben, dass homosexuelle Paare im Pfarrhaus leben können. Nach dem Beschluss vom Januar setzt dies ein einmütiges Votum des betreffenden Kirchenvorstandes voraus und die Zustimmung des jeweiligen Superintendenten. Jeder Einzelfall werde abgewogen, betonte Bohl. Entscheidend für eine Zustimmung sei eine "dauerhaft verlässliche und verbindliche Form des Zusammenlebens".

 Der Theologische Ausschuss der Synode will einen zusätzlichen Paragrafen einzufügen, der die Bedeutung von Ehe und Familie explizit hervorhebt. Das Gremium folgte dem Vorschlag weitestgehend. Zuvor hatte der pietistische Theologe Johannes Berthold (Moritzburg) die Rücknahme der geplanten Liberalisierung gefordert. Er fürchte um die Einheit der Kirche, viele wollten die Kirche verlassen, sagte er. "Das ist Anlass für tiefe Trauer."

 Anlass für die Debatte ist ein Ergänzungsgesetz zur Neuordnung des bundesweit einheitlichen Pfarrdienstrechts, das den Synodalen zur Abstimmung vorliegt. Es regelt das Dienstrecht der Pfarrer in Sachsen. Es soll am Montag von der Synode verabschiedet werden. Das Kirchenparlament vertritt die knapp 764.000 evangelischen Christen in der Landeskirche.

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 Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte 2010 eine Öffnung der Dienstwohnungen für eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften zugelassen. In mehreren Landeskirchen ist das Zusammenleben der Partner bereits möglich. Für Sachsen tritt das EKD-Gesetz am 1. Juli in Kraft.

(Quelle: epd)

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