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Kapitalerträge: Keine Verfahren wegen Kirchensteuerhinterziehung

Anlegern, die in der Vergangenheit keine Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge abgeführt haben, drohen keine Verfahren wegen Steuerhinterziehung. "Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung", erklärte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem "Tagesspiegel".

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Ab dem kommenden Jahr führen Banken und Sparkassen die Kirchensteuer automatisch ab. Bislang konnten Anleger wählen, ob sie die Kreditinstitute damit beauftragen oder den Ausgleich selbst über ihre Steuererklärung vornehmen. Viele Kirchenmitglieder hätten dieses Wahlrecht in der Vergangenheit dazu genutzt, ihre Kapitalerträge komplett zu verschweigen, heißt es in dem Bericht.

 So hat die evangelische Kirche im vergangenen Jahr zwar rund fünf Milliarden Euro Kirchensteuer eingenommen, teilte Oberkirchenrat Thomas Begrich der Zeitung mit. Von den Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften seien aber nur 75 bis 100 Millionen Euro gekommen

(Quelle: epd)

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