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Kirchenasyl: Irakisches Paar wird doch nicht nach Polen abgeschoben

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hatte Anfang Juli ein irakisches Ehepaar trotz Kirchenasyl festgenommen. Eine Abschiebung wurde nun kurz vor knapp verhindert.

Nach dem Bruch des Kirchenasyls in einer evangelischen Gemeinde im nordrhein-westfälischen Kreis Viersen wird das betroffene Ehepaar offenbar doch nicht nach Polen überstellt. Die Viersener Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) habe am Montagnachmittag die Ausländerbehörde der Stadt angewiesen, die Abschiebehaft des aus dem Irak geflüchteten Paars außer Vollzug zu setzen, bestätigte ein Sprecher der Kommune dem Evangelischen Pressedienst (epd). Da am heutigen Dienstag die durch das Dublin-Abkommen festgelegte sechsmonatige Frist für die Überstellung nach Polen abläuft, wird laut dem Anwalt der Flüchtlinge nun ein nationales Asylverfahren in Deutschland durchgeführt.

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Noch kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag gegen die Abschiebung abgelehnt, wie der Anwalt dem epd mitteilte. Die Überstellung sollte ursprünglich am Dienstag per Auto aus Darmstadt erfolgen, wo sich die beiden Iraker bislang in Abschiebehaft befanden. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW und die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hatten am Montagmorgen die Behörden aufgefordert, die Asylbewerber nicht nach Polen zurückzuführen und den Fall erneut zu prüfen.

In Polen „unmenschlich behandelt“ worden

Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil die Behörden entgegen einer Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der rheinischen Landeskirche die Eheleute bei einer unangekündigten Hausdurchsuchung am 10. Juli in der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck in Haft genommen hatten. Das kurdische Paar sollte danach vom Flughafen Düsseldorf aus nach Polen gebracht werden. Wegen eines Zusammenbruchs der Frau wurde die Rücküberstellung damals aber abgebrochen.

Das kurdisch-irakische Paar war 2021 aus seiner Heimat geflohen und hatte ab Mai 2023 in der Gemeinde im Kirchenasyl gelebt, um nicht im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Polen überstellt zu werden. In Polen seien die Eheleute bereits auf ihrer Flucht über Belarus in einem geschlossenen Lager festgehalten und „unmenschlich behandelt“ worden, erklärten die Organisationen um Pro Asyl. Das Paar habe Gewalt von polnischen Sicherheitskräften erlebt und sei nun in großer Angst.

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Pfarrerin: Kirchenasyle müssen für Behörden tabu bleiben

Bei der Räumung des Kirchenasyls sei „völlig außer Acht gelassen worden“, dass das Paar bereits schwer traumatisiert gewesen und die Frau deswegen schon länger in psychiatrischer Behandlung sei, kritisierte die Pfarrerin der Gemeinde, Elke Langer. Die Initiativen betonten zudem, Kirchenasyle müssten auch künftig geschützte Räume bleiben, „die für die Behörden tabu sind“.

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, verlangte „eine gründliche Aufarbeitung“ des behördlichen Vorgehens. Die Vereinbarung zum Kirchenasyl in NRW sieht vor, dass Gemeinden möglichst vorher von den Ausländerbehörden über geplante aufenthaltsbeendende Maßnahmen informiert werden sollten.

Quelleepd

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1 Kommentar

  1. Zu den 5 Irrlehren:Liebe,Glaube und uns zum Herrn bekennen ist richtig,allerdings merke ich dass es mir sehr schwer fällt,jemand die Wahrheit z.B.über eine Sucht zu sagen,als allgemein,Gott liebt Dich.Umgedreht bin ich aber dankbar,wenn ich jemand wichtig genug bin,dass er mir in Liebe die Augen öffnet.Je mehr ich mich allerdings vor Jesus beuge,desto eher geht es,auf jeden Fall muss ich aber vorher vor Gott ganz ehrlich knien,um aus dem gemeinsamen Sünder-vor -Gott-sein etwas zu sagen,demütig. Wenn ich mich aber nicht täglich von meinen Sünden trennen lasse,erlebe ich nicht und sage ich auch nicht weiter,dass Jesus rettet,verleugne Ihn eigentlich?

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