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Kirchenpräsident: Konfessionsverschiedene Paare zum Abendmahl zulassen

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hofft, dass Papst Benedikt XVI. bei seiner Deutschlandreise im September konfessionsverschiedene Ehepartner zum gemeinsamen Abendmahl zulässt.

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 «Das wäre ein starkes Signal für die Ökumene», sagte Jung am Montag in Frankfurt vor Journalisten. Nachdem die evangelische und die katholische Kirche sowie orthodoxe Kirchen in der «Magdeburger Erklärung» 2007 ihre Taufen wechselseitig anerkannt hätten, sollte nun auch von katholischer Seite ein gemeinsames Abendmahl möglich gemacht werden.

 Während zu evangelischen Abendmahlsfeiern alle getauften Christen zugelassen sind, dürfen evangelische Christen an der katholischen Eucharistiefeier nur in Ausnahmefällen teilnehmen. Offiziell wiederum ist es Katholiken untersagt, zum evangelischen Abendmahl zu gehen. Die katholische Kirche lehnt bislang eine gemeinsame Feier vor allem deshalb ab, weil ihrer Ansicht nach nur ein geweihter Priester in der Nachfolge der Apostel das Abendmahl einsetzen darf – evangelische Geistliche erfüllen dieses Kriterium nach katholischer Lehre nicht.

 Der Kirchenpräsident gab einen Vorausblick auf den Bericht, den er an diesem Donnerstag vor der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Weilburg halten wird. Ein herausragender Programmpunkt werde die Vorstellung eines neuen Konzeptes der Öffentlichkeitsarbeit sein, sagte Jung. Anstelle der Mitgliederzeitschrift «Echt», die nach Synodenbeschluss Ende 2011 eingestellt wird, schlage die Kirchenleitung drei- bis viermal im Jahr die Versendung eines Briefes an alle Mitglieder vor.

 Der heftig kritisierte Vorschlag des Entwicklungspapiers «Perspektive 2025», die Mittel der Frauenarbeit um 30 Prozent zu kürzen, wird nach den Worten von Jung geändert. Die Familienbildungsstätten sollten aus den Sparvorschlägen herausgenommen werden, so dass die Kirchenleitung der Synode eine Einsparsumme von rund 150.000 statt 400.000 Euro vorschlage.

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 Der Präses der Synode, Ulrich Oelschläger, kündigte an, dass das Kirchenparlament mit einem Festakt die rechtliche Gleichstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern vor 40 Jahren feiere. 1971 sei das einheitliche Pfarrdienstgesetz in der hessen-nassauischen Kirche als erster Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland in Kraft getreten. Inzwischen betrage der Frauenanteil in der Pfarrschaft 40 Prozent; bei den Theologiestudenten seien schon mehr als die Hälfte Frauen.

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