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Klinik für aktive Sterbehilfe: Eröffnung in den Niederlanden rückt näher

In den Niederlanden eröffnet am 1. März eine erste Klinik für aktive Sterbehilfe. Die «Lebensendeklinik» in Den Haag richte sich an Patienten, deren Wunsch nach aktiver Sterbehilfe von ihrem Arzt nicht erfüllt werde, teilte die Vereinigung für ein Freiwilliges Lebensende am Montag in Den Haag mit.

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Sechs Teams mit jeweils einem Arzt und Pflegemitarbeiter würden jedes Ersuchen prüfen und die aktive Sterbehilfe in der Klinik selbst oder zu Hause beim Patienten leisten.

 Für den Betrieb der Sterbehilfeklinik ist den Angaben zufolge ein Startkapital von 800.000 Euro erforderlich. Anders als in Deutschland, wo die aktive Sterbehilfe strafbar ist, ist sie seit 2002 in den Niederlanden unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich erlaubt. So muss ein Patient unerträglich leiden, aussichtslos krank sein und ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten haben. Hilfe zur Selbsttötung von psychiatrischen Patienten und nicht todkranken Menschen mit einem Todeswunsch ist allerdings strafbar. Jeder Fall muss gemeldet werden.

 Jährlich werden rund 2.500 Fälle von aktiver Sterbehilfe bei den entsprechenden Kommissionen gemeldet. Das Gesundheitsministerium hatte bereits mitgeteilt, dass eine derartige Klinik rechtlich möglich sei. Die gesetzlichen Bestimmungen müssten allerdings eingehalten werden.

 Der niederländische Ärzteverband steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber. Dadurch werde aktive Sterbehilfe auch in solchen Fällen propagiert, in denen es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gebe. «Man kann das Leiden von Menschen in vielen Fällen auch auf andere Weise beenden, als schnell den Tod herbeizuführen», hatte die Ärztevereinigung bei bekanntwerden der Pläne kritisiert.

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 Die Sterbehilfevereinigung schätzt, dass jährlich rund 1.000 Patienten die Klinik in Anspruch nehmen wollten. Dabei handele es sich vor allem um Krebspatienten im Endstadium, chronisch psychisch Kranke und demente Menschen. Viele Patienten könnten keinen Arzt finden, der ihren Todeswunsch respektiere, auch wenn das rechtlich zulässig sei, sagte Direktorin Petra de Jong. «Jährlich begehen etwa 1.500 Menschen Selbstmord, oft auf sehr grausame Weise.»

 Neben den Niederlanden ist Tötung auf verlangen auch in Belgien und Luxemburg unter bestimmten Auflagen zulässig. In der Schweiz ist die sogenannte Beihilfe zum Suizid erlaubt. Mehrere Staaten Europas, darunter Deutschland, Österreich, Schweden und Frankreich, erlauben unter Auflagen die passive Sterbehilfe, also den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Kranken im Endstadium.

(Quelle: epd)

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