Der Mainzer Bischof Kohlgraf kritisiert das liberale Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz. Trotzdem rät er zur Gelassenheit – und betont die Bedeutung eines menschennahen Umgangs mit Verstorbenen und Hinterbliebenen.
In Rheinland-Pfalz ist seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Herbst unter anderem die private Aufbewahrung von Urnen gestattet. Die Ausstreuung von Totenasche auf privaten Grundstücken ist nun ebenso zulässig wie deren Verarbeitung zu einem Schmuckstück oder eine Flussbestattung in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat dazu aufgerufen, den neuen Bestattungsformen „sowohl gelassen als auch kritisch“ zu begegnen. Im Zentrum der kirchlichen Arbeit müsse ein „menschennaher“ Umgang mit Verstorbenen und den Hinterbliebenen stehen, schreibt er in einem Beitrag für die katholische Wochenzeitung „Christ in der Gegenwart“.
„Bestattungsformen haben sich immer verändert, und es ist meiner Meinung nach nur natürlich, dass die Politik auf die sich verändernden Einstellungen der Menschen reagiert“, heißt es in dem Text, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorab zur Verfügung gestellt wurde.
Glaubenskongregation: Nicht alles ist erlaubt
„Im Jahr 2016 hat die Glaubenskongregation in Rom die private Aufbewahrung der Asche in einer Wohnung, das Verstreuen in der Luft, an Land oder im Wasser sowie das Erstellen von Erinnerungsstücken verboten“, gibt Kohlgraf in dem Text zu bedenken. „Allerdings werden sich auch Menschen katholischen Glaubens für derartige Formen entscheiden.“ Auch bei anonymen Beerdigungen sei es richtig, wenn Seelsorger persönlich anwesend seien und ein Gebet sprächen.
Kohlgraf sprach sich zugleich grundsätzlich gegen die neu zugelassenen Bestattungsformen aus. Er warnte davor, dass die neu erlaubten, kostengünstigen Bestattungsformen dazu führen, dass insbesondere arme Menschen in Vergessenheit geraten, weil „für sie wohl die billigsten und damit anonymen Formen gewählt würden“. Aus christlicher Sicht sei das Gedenken auch Ausdruck der Würde eines Menschen über den Tod hinaus.
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„Aus christlicher Sicht sei das Gedenken auch Ausdruck der Würde eines Menschen über den Tod hinaus“, heißt es in dem Artikel. Natürlich ist das so – aber nicht auf dem Friedhof. Ich gedenke der Eltern und Großeltern in Fotografien, ich gedenke meines Vaters, wenn ich seine Konkordanz benutze, von Großvätern habe ich Bücher mit deren Anmerkungen und Unterstreichungen. Ja, das Familiengrab besteht noch. Aber wenn ich dorthin fahre, schaue ich nach der Bepflanzung und wehre dem Unkraut. Der längst Verwesten gedenke ich dort nicht.
Hallo!
Früher (vor 50 Jahren) wurden 50 Jahre Nutzungszeit gekauft, die dann auf 40 Jahre reduziert wurden. Wer die Grabstätte behalten möchte, kann sie dann für eine selbst gewählte Zahl an Jahren (entweder jährlich, 5jährlich oder sogar 10jährlich) erneut erwerben. Dazu kommt aber auch die Verpflichtung der Grabpflege und Kontrolle der Standfestigkeit des Grabsteins. Diese Kosten möchte heute kaum noch jemand mehr bezahlen – oder kann sie nicht mehr bezahlen. Erinnerung fällt mir ohnehin schwer, denn mein Vater starb als ich bereits 5 Jahre alt war. Ich habe aber mit meiner Mutter gemeinsam entschieden die Grabfläche abzuräumen – das hatte finanzielle und entfernungstechnische Gründe. Heute ist die Grabfläche noch immer erhalten, es wurde Rasen eingesät. Also nichts mit: der nächste kommt drauf. Und weil viele heute zur Verbrennung übergehen, müssen die übrigen mehr bezahlen: eine Urne braucht weniger Platz als ein Sarg. Trotzdem möchte ich in einigen Jahren in einem Sarg bestattet werden ohne zuvor verbrannt zu werden. Dafür gibt es ja zahlreiche seriöse Vorsorgemöglichkeiten.
Gruß,
Peter
Peter, jeder soll sich doch weiterhin auf einem Friedhof ganz klassisch beerdigen lassen können. Das will doch keiner verbieten.
Es geht doch darum, dass andere Formen , die von Menschen gewünscht werden, zusätzlich erlaubt werden.
Und jeder kann seine Beerdigungsform, wenn er seinen Erben nicht traut, auch testamentarisch festlegen.
Wie Menschen beerdigt werden wollen, sollte ihnen selbst überlassen werden.
Wie kommen Kirchen dazu, das bestimmen zu wollen und dann auch noch für Menschen, die gar nicht ihrer Kirche angehören.
Ein Grab auf einem kirchlichen Friedhof ist übrigens auch nicht gerade billig. Für 20 Jahre Nutzung fallen 1500 bis 5000 EUR an und das für ca. 3 qm. Da dürfte der Kaufpreis der meisten Luxusgegenden kaum mithalten können.
Und eben nur 20 Jahre. Dann wird das Grab platt gemacht und der nächste kommt drauf. Es sei denn, man zahlt erneut. Soviel zur ewigen Erinnerung.
Insgesamt kommt eine Beerdigung schnell auf einen 5stelligen Betrag.
Mir scheint, da spielen weniger Glaubensgründe (unsere Bestattungen stehen so eh nicht in der Bibel) als vielmehr fiskalische Gründe eine Rolle.
Zum Glück wird dem jetzt, trotz Widerstand der Kirchen, ein Ende gemacht.
Was bleibt dem Bischof auch anderes übrig, als gelassen zu bleiben, wenn die Leute jetzt einfach tun, was sie wollen?
Und wenn sich katholische Menschen dann auch noch dafür entscheiden, der römischen Glaubenskongregation ungehorsam zu sein,
wird offensichtlich auch das noch in seelsorgerlicher Zuwendung toleriert.
So sieht es wohl aus, wenn man weder Gott noch Menschen mehr ernst nimmt …