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Marokko: Gericht schützt christliches Kinderheim

Ein marokkanisches Gericht hat die im März 2010 verfügte Schließung eines christlichen Pflegeheimes durch die einheimischen Behörden für unzulässig erklärt. Es ordnete die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes an, was sowohl die Verwaltung des Anwesens als auch die Genehmigung umfasst, die Kinder wieder in die Obhut ihrer ehemaligen Pflegeeltern zu geben.

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Im März 2010 hatte die marokkanische Regierung neben einer Reihe weiterer Ausländer auch 20 christliche Mitarbeiter des Kinderheimes "Dorf der Hoffnung" in der Ortschaft Ain Leuh zum sofortigen Verlassen des Landes aufgefordert. In dem etwa 70 Kilometer von der Stadt Fès entfernten Heim lebten 33 Kinder jeweils im Familienverband in der Obhut von Pflegeeltern. Durch das behördliche Eingreifen wurden sie ohne Vorwarnung aus diesem Schutzraum herausgerissen. Den Christen wurde Missionierung von Kindern vorgeworfen, das Heim kurze Zeit später geschlossen; mehrere Autos sowie etwa 24.000 Euro Bargeld wurden beschlagnahmt. Vertreter des "Dorfes der Hoffnung" hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und unter anderem betont, man habe jederzeit die marokkanischen Gesetze respektiert, die jegliche missionarische Tätigkeit verbieten. Was die Vaterlandsliebe, Sprache, Erziehung und Kenntnis des Islam betreffe, seien die ihnen anvertrauten Kinder vollkommen in die marokkanische Kultur integriert. Nach ihrer Ausweisung hatten die Pflegeeltern sich mit einer Erklärung an den marokkanischen König und die Öffentlichkeit gewandt.

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In Marokko ist der Islam Staatsreligion. Schätzungen zufolge leben im ganzen Land nur etwa 22.000 Christen. Die Ausländer unter ihnen dürfen ihren Glauben praktizieren, eine staatlich anerkannte, einheimische Kirche gibt es jedoch nicht.  Auf dem Weltverfolgungsindex rangiert das Land aktuell an 39. Stelle.

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