Als Konsequenz aus den bundesweit bekannt gewordenen Missbrauchsfällen müssen angehende Pastoren in Mecklenburg künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Die Kirchenleitung begrüße die vom Oberkirchenrat getroffene Regelung, teilte die evangelische Landeskirche am Montag in Schwerin mit. In den evangelischen Landeskirchen in Deutschland gibt es bislang noch kein einheitliches Vorgehen.
Seit dem vergangenen Frühjahr wird von den Meldebehörden ein erweitertes Führungszeugnis denjenigen erteilt, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Es enthält über das einfache Führungszeugnis hinausgehende Eintragungen über Delikte, wie beispielsweise Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Verurteilungen wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie.
Nach Einführung des erweiterten Führungszeugnisses hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der mecklenburgischen Landeskirche es bereits zur Voraussetzung einer Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit oder für die Übernahme von kinder- und jugendnahen Tätigkeiten erklärt. «Vikarinnen und Vikare haben ebenfalls oft Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, so dass es nur konsequent ist, das entsprechende Zeugnis vorsorglich ebenfalls von diesem Personenkreis abzufordern», sagte Kirchenrat Matthias de Boor. Bevor evangelische Theologen ein Pfarramt übernehmen dürfen, müssen sie in der Regel ein zweijähriges Vikariat absolviert haben.
Unter den evangelischen Landeskirchen in Deutschland gibt es bislang noch kein einheitliches Vorgehen in der Frage, ob Vikare ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. So teilte die pommersche Kirche auf Anfrage mit, sie verlange dies bislang nicht von Vikaren, es werde aber darüber nachgedacht. Die badische Landessynode beschäftigt sich im Frühjahr mit einem neuen Pfarrdienstgesetz, nach dem vor der Aufnahme ins Lehrvikariat ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist.
Die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer hat bereits im vergangenen November Führungszeugnisse für angehende Pastoren verbindlich gemacht. Die württembergische Landeskirche verlangt dies ebenfalls. Die neue Regelung soll den Angaben zufolge bis zur Verabschiedung einer einheitlichen Regelung innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland dienen.
Der Vorsitzende des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer, Klaus Weber, teilte auf Anfrage mit, es sei sicherlich nichts dagegen einzuwenden, wenn die Kirchen auch für Vikare ein erweitertes Führungszeugnis einführen. Voraussetzung sei allerdings, dass sie dies für alle anderen Berufsgruppen auch vorsehen, die mit Heranwachsenden zu tun haben. Wichtig sei allerdings, dass die Kirchen durch eine gute Studienbegleitung und später in der Personalführung künftig noch stärker darauf achten, «wo Fehlentwicklungen in der Persönlichkeit sichtbar werden und entsprechende Maßnahmen dann ergreifen».
(Quelle: epd)