Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Dienstag erstmals über die Klagen von vier britischen Christen verhandelt. Sie fühlen sich in der Ausübung ihrer Religionfreiheit am Arbeitsplatz eingeschränkt. Ein Urteil soll erst in einigen Monaten fallen.
Ihre Klage gegen das Vereinigte Königreich war zuvor erfolglos geblieben, weil die britischen Vorschriften sie nicht ausreichend vor religiöser Diskriminierung am Arbeitsplatz schützten.
In einem Fall wehren sich zwei Kläger gegen Vorschriften, die das sichtbare Tragen von Kreuz-Halsketten bei der Arbeit verbieten. Eine Mitarbeiterin von British Airways wurde deswegen suspendiert, eine Krankenschwester versetzt. Zudem klagen ein Paartherapeut und eine Standesamtsmitarbeiterin: Sie weigerten sich, in ihrem Tätigkeitsbereich Dienste vorzunehmen, die Homosexualität stillschweigend dulden, wie zum Beispiel die Beratung von homosexuellen Paaren und die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Das sei nicht mit ihrem Glauben vereinbar, argumentierten sie.
Die vier britischen Christen hatten, nachdem sie den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft hatten, Beschwerden beim Menschenrechtsgerichtshof eingelegt. Sie berufen sich auf die Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
(Quelle: epd)