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Nach Sorgerechtsentzug: „Zwölf Stämme“ ziehen vor Bundesverfassungsgericht

Nach dem endgültigen Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder durch das Oberlandesgericht wollen zwei Elternpaare der Sekte "Zwölf Stämme" nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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In zwei am Montag bekanntgewordenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Nürnberg seien "mehrere Verfassungswidrigkeiten zu finden, mit welchen sich nun der höchste deutsche Gerichtshof befassen muss", teilte die Glaubensgemeinschaft im nordschwäbischen Klosterzimmern mit. Das Gericht hatte zwei Paaren dauerhaft Teile des Sorgerechts für insgesamt vier Kinder entzogen, weil für diese weiterhin die Gefahr von Rutenschlägen bestehe.

Das Gericht begründete seine Entscheidungen (AZ: 9UF1549/14 und 9UF1430/14) damit, dass der Schutz der Kinder vor weiteren Züchtigungen nur durch eine Trennung von ihren Eltern zu erreichen sei. Die Kinder seien schon dadurch gefährdet, dass sie bei ihren Eltern fortwährend mit "Schlägen rechnen und daher in Angst davor leben müssen". Es komme nicht "auf den Eintritt länger andauernder physischer Verletzungen" oder das Ausmaß "psychischer Spätfolgen" an. Entscheidend sei, dass Schläge zu körperlichen Schmerzen und psychischer Demütigung führten.

Die betroffenen Eltern sehen sich indes wegen ihrer religiösen Überzeugung an den Pranger gestellt und in "Sippenhaft" genommen. "Mitschuld durch Zugehörigkeit ist nach der deutschen Verfassung eine Grundrechtsverletzung", schreiben die "Zwölf Stämme". Zudem sei nicht jede Züchtigung von Kindern mit einer Misshandlung gleichzusetzen. Diese finde sich auch in einem Handbuch des Jugendamtes. Zudem fragen die Sekten-Eltern, ob die kollektive Trennung von Kindern von ihren Familien "ohne konkrete Beweise" nicht sogar "den Tatbestand des Völkermordes" erfülle.

Die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen hatte den Eltern der Sekte im September 2013 das Sorgerecht für etwa 30 Kinder entzogen. Im Anschluss nahmen die Behörden an mehreren Standorten der Sekte Kinder ihre Obhut. Den Eltern wurde «erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung» vorgeworfen. Auslöser für das Eingreifen war ein Beitrag des Fernsehsenders RTL.

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Die "Zwölf Stämme" wurden in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Die Sekte ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt, die nach der hebräischen Bibel «Tanach» das von Gott erwählte Volk Israel bilden. Weltweit gibt es vermutlich 2.000 Mitglieder.

(Quelle: epd)

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