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Gericht weist Klage gegen „Vielfaltsampeln“ ab

Ein Bürger wollte die neuen Ampelpärchen in Hildesheim stoppen – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Hannover sieht keine Grundrechtsverletzung und verweist auf die gesellschaftliche Realität.

Die sogenannten „Vielfaltsampeln“ in Hildesheim dürfen bleiben. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Bürgers gegen die Umrüstung von 14 Ampelanlagen als unzulässig abgewiesen. Der Mann, selbst Ratsherr der Stadt, hatte sich auf Grundrechte wie Gleichbehandlung, sexuelle Selbstbestimmung und Erziehungsrecht berufen.

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Die Richter sahen jedoch keine Verletzung individueller Rechte. Von einer Verletzung des Erziehungsrechts könne keine Rede sein, urteilten die Richter. Die Darstellung verschiedener Paar-Konstellationen auf den Ampeln – ob Mann-Frau, Frau-Frau oder Mann-Mann – spiegele gesellschaftliche Realität wider – eine Realität, der Kinder ohnehin begegneten, ob mit oder ohne Ampelsymbole. Auch ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung liege nicht vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung beantragen. Parallel läuft ein weiteres Verfahren gegen den Ratsbeschluss der Stadt.

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover

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2 Kommentare

  1. Skuriele Konflikte

    Dass die Ampel die geschlechtliche Vielfalt anzeigen muss, die es tatsächlich gibt, mag vielleicht eher konfrontativ sein als das Gegenteil. Wer nicht den Finger in die Wunde legen möchte, könnte ja für das geschlechtsneutrale Ampelmännchen oder Ampelfrauchen sein. Jedenfalls zum Dialog scheint die Ampelsymbolik nicht unbedingt geeignet zu sein. MIr jedenfalls ist egal, aber nicht im Sinne dass mit der betreffende Mensch egal ist, über welche sexuelle Orientierung ein Mitmensch verfügt. Ich betrachte es auch nicht als ein Tabu, darüber zu reden. Zur Nächstenliebe sind wir als Christinnen und Christen gegenüber allen Menschen verpflichtet, egal wie andere denken, sie biologisch anders erschaffen wurden und wenn sie anders fühlen und lieben. Und die menschliche Würde will auch unser Grundgesetz schützen. Will man nicht gendern, aber trotzdem Frau und Mann jeweils auch in dieser Form zu erwähnen, wird das Schreiben über Sachverhalte bereits etwas schwieriger. Aber dies kann gern jeder machen wie er es will. Aber dann darf ich mich auch nicht beschweren, und werde es nicht tun, wenn in einem Text nur die weibliche Form vorkommt, statt nur die männliche.

  2. Gegen was so manche klagen … unglaublich. Als wenn es keine wirklichen Probleme gäbe.

    Hoffe, die klagende Person muss alle Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

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