Das Amtsgericht Flensburg hat den Inhaber eines Ladengeschäfts wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Grund: Er verbot Juden den Zutritt zu seinem Geschäft.
Am 17. September 2025 hatte der Angeklagte laut Gericht für etwa vier Stunden einen Aushang im Schaufenster seines Geschäfts gemacht. Darauf stand: „JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen“.
„Durch diesen Aushang hat der Angeklagte den Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, da er in einer Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Flensburg.
Der 60-jährige Angeklagte hatte beteuert, er habe nur solche Jüdinnen und Juden gemeint, die Angriffe der israelischen Regierung auf den Gaza-Streifen gutheißen. Ferner entschuldigte er sich vor Gericht und bedauerte seine Tat. Er habe weder die Gefühle der jüdischen Gemeinde in Flensburg noch anderenorts verletzen wollen, heißt es.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Klar ist aber bereits: Der Mann muss zugunsten der KZ-Gedenkstätte Ladelund eine Zahlung in Höhe von 1.200 Euro leisten.
