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Spontan vor den Altar: Paare können „einfach heiraten“

Lust, spontan zu heiraten oder das Eheversprechen zu erneuern? Im Mai ermöglichen evangelische Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz spontane Trauungen an fast 30 Orten.

Ob in der Kirche oder davor, im Wald, im Park, am See oder zu mitternächtlicher Stunde: Festlich und würdevoll soll der Rahmen sein, verspricht das Organisationsteam: Statt einer großen Feier mit viel Planung können Paare sich spontan am 24. und 25. Mai in zahlreichen Gemeinden der evangelischen Kirchen in Hessen und Teilen von Rheinland-Pfalz trauen lassen.

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Laut der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau ließen sich im vergangenen Jahr bei der Aktion 100 Paare trauen und segnen. Nun wird das Angebot ausgebaut: An annähernd 30 Standorten werden Pfarrpersonen sowie Prädikantinnen und Prädikanten bereitstehen, um Paare kirchlich zu verheiraten oder sie und ihre Beziehung zu segnen.

„Wir wissen, dass kirchliche Trauungen vielen Paaren nach wie vor wichtig sind. Manchmal befinden sie sich aber in einer Lebenslage, in der der organisatorische Aufwand abschreckend wirken kann oder andere Gründe gegen ein großes Fest sprechen“, erklärt Christiane Tietz, Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Aktion.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für eine kirchliche Trauung sollten die standesamtliche Trauurkunde, ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche von einem bzw. einer von beiden und die Personalausweise mitgebracht werden.

Einen Kurzfilm sowie weitere Informationen zu der Aktion finden Sie hier.

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4 Kommentare

  1. Großartige Idee

    Ich finde, die jetzt aber nicht völlig neu erfundene, Idee einer spontanen Trauung großartig. Dabei muss man wissen, daß seit Martin Luther bei uns Evangelischen die Heirat kein Sakrament, sondern nach Luthers Überzeugung lediglich nur eine staatliche Angelegenheit ist. Da wird also die Gemeinschaft von zwei Menschen gesegnet, nicht mehr und nicht weniger. Man darf also einfach entweder das erstmals oder erneut heiraten. Aber auf den staatlichen Part der Eheschließung hat dieses keinen Einfluss. Außerdem werden, was ich für sehr notwendig und beispielhaft halte, wenn es auch um Segnungen von Partnerschaften geht die immer zwischen Menschen stattfinden, aber nicht gegen Gesetze verstoßen. Damit wird unser Gespenst unnötiger Angst vor Verschiedenheit hoffentlich irgendwann völlig verscheucht. Wenn Liebe böse ist oder wird, ist es keine Liebe. Wenn ich hier nicht irre, war die Heirat jenseits von Vater Staat in Österreich und der Schweiz immer schon möglich.

    • Es war nicht nur Luthers Überzeugung. Wir finden keinen einzigen biblischen Beleg für eine „kirchliche“ Trauung. die Ehe war schon immer eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. So konnte auch niemand eine Ehe mit der Begründung, es fehle der Segen Gottes, für ungültig erklären.
      Das „Sakrament“ der Ehe, also die Pflicht zur kirchlichen Trauung, dürfte so etwa aus der Zeit des elften Jahrhunderts stammen. Gregor VII und seine Nachfolger verwendeten sehr viel Energie darauf, das gesamte Leben ihrer „Schäfchen“ unter ihre Kontrolle zu bringen. Das war in etwa auch die Zeit, in der man den Pflichtzölibat auch für alle Priester und Diakone einführte.

      Bemerkenswert finde ich, dass entgegen der offiziellen Lehre nach meiner Erfahrung die kirchliche „Eheschließung“ mittlerweile in manchen protestantischen Kreisen einen höheren Stellenwert hat als bei vielen Katholiken.

    • Wenn also ein Paar aus mittel- und Südhessen oder Rheinland-Pfalz berichtet, dass es an diesem termin getraut wurde, dann vergisst Du nie deren Hochzeitstag! 😉

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