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Bayern beschließt Aufhängen von Kreuzen in Behörden [UPDATE]

Im Eingangsbereich aller staatlichen bayerischen Dienstgebäude soll künftig ein Kreuz hängen. Dies hat das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte laut einer Mitteilung der Staatskanzlei: „Das Kreuz ist grundlegendes Symbol unserer bayerischen Identität und Lebensart.“ Ein Kirchenrechtler äußert Bedenken. Der bayerische Landesbischof Bedford-Strohm begrüßt die Anordnung, sprach jedoch auch eine Warnung aus.

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Das Kreuz stehe für elementare Werte wie Nächstenliebe, Menschenwürde und Toleranz, so der Ministerpräsident. Direkt im Anschluss an die Kabinettssitzung brachte Söder persönlich ein Kreuz im Eingangsbereich der Staatskanzlei an. Für seinen Beschluss änderte der Ministerrat die allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats. Dort heißt es nun, im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat sei „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen“.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juni verpflichtend für alle staatlichen Behörden. Allen Gemeinden, Landkreisen und Bezirken werde empfohlen, entsprechend zu verfahren, heißt es in der Kabinettsmitteilung.

„Ein heikler Grenzfall“

Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hält die bayerische Anordnung für problematisch. Evident verfassungswidrig sei die Entscheidung des Kabinetts von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) allerdings nich. Sie berühre aber die Verpflichtung des Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität und stelle daher „einen heiklen Grenzfall“ dar, argumentierte der Universitätsprofessor. Zudem sieht der Verfassungsrechtler einen Versuch, eine Religion zu vereinnahmen. Religionspolitisch wäre zu fragen, „ob dort nicht ein Glaubenssymbol auf problematische Weise politisch instrumentalisiert wird“, sagte Heinig. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit hervorgehoben, dass das Kreuz gerade nicht nur auf kulturelle Prägungen, sondern auf den Kern des christlichen Glaubens verweise und der Staat sich diese Dimension nicht zu eigen machen dürfe. Hier könne eine Identifikation des Staates mit dem Christentum wahrgenommen werden.

Kirchenvertreter: „Gute Anordnung, aber…“

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, begrüßte die bayerische Anordnung, warnte aber zugleich davor, das Kreuz für politische Zwecke zu missbrauchen. Ein Kreuz an der Wand sei auch eine Selbstverpflichtung, sagte der bayerische Landesbischof im Bayerischen Fernsehen. Hänge man Kreuze auf, müsse man auch den Inhalt des Kreuzes ernst nehmen. Bedford-Strohm sagte, er wolle sich nicht zu parteipolitischen Fragen äußern: „Was aber ganz klar ist, dass niemand ein religiöses Symbol wie das Kreuz für politische Zwecke missbrauchen darf.“

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Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sagte im Radiosender Bayern2, er begrüße die Entscheidung des Kabinetts zwar grundsätzlich. Für ihn komme es aber auf die Deutung des Kreuzes an: „Alle Menschen, die das Kreuz anschauen, verpflichten sich, das zu leben und voranzubringen, was das Kreuz bedeutet.“

Links:
Bericht aus der Bayrischen Kabinettssitzung
Wir sagen ja zum Kreuz – Erklärung bayerischer Theologieprofessoren

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