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Frau mit Behinderung muss Kind nicht abtreiben lassen

In Großbritannien sollte eine Frau mit Behinderung durch ein Gerichtsurteil zur Abtreibung gezwungen werden, obwohl sie das Kind behalten wollte. Die Mutter der Frau legte Berufung ein – mit Erfolg.

Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist schon dann hochemotional, wenn eine Mutter ihn wünscht. Naheliegend also, dass ein Urteil aus England international Aufmerksamkeit erregte: Eine Frau mit Behinderung sollte zur Abtreibung gezwungen werden.

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Die Frau in den 20ern hat mehreren Medienberichten zufolge die geistige Reife einer Sechs- bis Neunjährigen. Außerdem soll sie eine Lernstörung haben und Stimmungsschwankungen unterliegen. Aktuell ist sie in der 22. Woche schwanger. Der National Health Service (NHS) ist mit der Betreuung der Frau beauftragt. Er bat das Schutzgericht, die Schwangerschaft abbrechen zu dürfen. Diese Position stützten ein Frauenarzt und zwei Psychiater.

Frau sieht Kind als Puppe

Die zuständige Richterin berichtet von einer „enormen“ Entscheidung, wie BBC schreibt. Auch gegenüber dem Guardian sprach sie von einem „herzzerreißendem“ Urteil. Trotzdem entschied sie sich, die Abtreibung gegen den Willen der Frau zuzulassen. Die Schwangere wünsche sich zwar ein Kind, aber eher so, wie man sich eine Puppe wünsche. Würde ihr das Baby später weggenommen und zur Adoption freigegeben, wäre ein viel größeres Trauma zu befürchten. Auch die Geburt könnte eine Psychose hinterlassen. Nach dem britischen Gesetz sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche zulässig.

Mit dieser Entscheidung vom Freitag wollte sich die Mutter der Schwangeren, eine frühere Hebamme, jedoch nicht zufrieden geben. Sie sagte, sie könne sich um das Kind kümmern. Auch eine Sozialarbeiterin, die mit der Schwangeren arbeitete, sagte, sie solle das Kind gebären können. Die katholische Kirche beurteilte den Gerichtsbeschluss als „traurig und beunruhigend“: „Eine Frau zu einer Abtreibung gegen ihren Willen und den ihrer engen Familie zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte. Ganz zu schweigen von dem Recht ihres ungeborenen Kindes auf ein Leben in einer Familie, die sich verpflichtet hat, sich um dieses Kind zu kümmern“, zitiert der Guardian John Sherrington, einen Bischof in der Diözese von Westminster.

Die Mutter legte Berufung ein. Und gewann. Die drei Berufungsrichter setzten nun das Urteil von Freitag aus. Eine Begründung wollen sie nachliefern.

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