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Bundesausschuss will Bluttest auf Trisomie zur Kassenleistung machen

Krankenkassen sollen künftig Bluttests bei Schwangeren auf eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes bezahlen – in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am heutigen Donnerstag in Berlin. Kirchenvertreter und Behindertenverbände warnen vor mehr Abtreibungen und einem „schädlichen Wirkung“ auf das gesellschaftliche Klima.

Ziel sei es, die zur Klärung einer möglichen Trisomie erforderlichen invasiven Untersuchungen und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden, teilte der Bundesausschuss in einer Erklärung mit. „Angesichts dieses Schadenspotenzials und der belegten hohen Testgüte“ habe der Ausschuss nun beschlossen, den Gen-Test NIPT zur Untersuchung auf Trisomien in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.

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Der Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse solle aber „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken bestehen. Der test selbst muss mit „intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, hieß es weiter. So solle verhindert werden, dass der Test massenhaft angewandt wird. „Durch diese sehr engen Voraussetzungen wird klar und eindeutig im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien geregelt, dass der NIPT nicht als ethisch unvertretbares ‚Screening‘ eingesetzt wird“, betonte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken.

Am Blut der Schwangeren erkennt der Test mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine bestimmte Form der Trisomie, etwa das Down-Syndrom hat. Bis zur Entwicklung der Tests war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die ein hohes Risiko für Fehlgeburten birgt. Diese Untersuchungen werden von der Kasse bezahlt, der risikoarme Gen-Test hingegen bislang nicht.

„Eine Behinderung ist kein Betriebsunfall, den es zu verhindern gilt“

Krktik am Beschluss äußerte der rheinische Präses Manfred Rekowski. Dieser berge „jede Menge Sprengstoff“. Zwar habe der Bluttest „unbestreitbare Vorteile“, da er im Gegensatz zu einer Fruchtwasseruntersuchung nicht das Risiko einer Fehlgeburt mit sich bringe, aber: „Bislang führen die Diagnose Down-Syndrom und die anschließende ärztliche Beratung in mehr als 90 Prozent der Fälle zum Abbruch einer Schwangerschaft“, so Rekowski. Die Frage sei, wer dafür sorge, dass in der vom Bundesausschuss geforderten Beratung tatsächlich der Lebens-Wert von Kindern mit Behinderung deutlich  gemacht werde. „Für mich als Christ ist klar: Behinderung ist kein teurer, lästiger Betriebsunfall, den es zu vermeiden gilt“, betont Rekowski. „[…] Behinderte gehören in diese Welt.“ . Das immer wieder zu sagen und zu leben, sei die Aufgabe von beratenden Ärztinnen und Ärzten.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, bedauert die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Seiner Überzeugung nach werde sie sich „schädlich“ auf das gesellschaftliche Klima auswirken. Es sei zu befürchten, dass die Zahl der Abtreibungen von ungeborenen Kindern mit Downsyndrom weiter zunehme und einer „Qualitätskontrolle“ des ungeborenen Lebens der Weg gebahnt werde. Die medizinischen Argumente für eine Einführung als Kassenleistung seien zwar nachvollziehbar, die damit verbundenen Gefahren und „gesellschaftlichen Folgekosten“ wögen für ihn jedoch schwerer. Sternberg hält eine eine zusätzliche psychosoziale beratung für unbedingt notwendig, um einen „Automatismus“ zu verhindern, dass beim befund Trisomie 21 die Schwangerschaft nicht fortgesetzt wird.

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Sebastian Urbanski, Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe, hat selbst das Downsydrom. Bluttests auf Trisomie sieht er sehr kritisch. Es bestehe das Risiko, dass immer weniger behinderte Menschen auf die Welt kämen, sagte Urbanski gegenüber dem Radiosender SWR2.

Das Bundesgesundheitsministerium muss der Entscheidung des Bundesausschusses noch zustimmen. Sie soll dann vom Jahr 2021 an gelten.

Link: Erklärung des Bundesausschusses

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