- Werbung -

„Skandal“: Scharfe Kritik an Abschiebung christlicher Flüchtlinge

Thomas Schirrmacher, Menschenrechtsexperte und Vorsitzender der Theologischen Kommission der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA), übt scharfe Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): „Es ist ein Skandal, dass derzeit fast allen Konvertiten vom Islam zum Christentum das Asyl verweigert wird.“

Zahllose Medienrecherchen zeigten, dass in ganz Europa Konvertiten verfolgt würden, schreibt Schirrmacher in den Bonner Querschnitten. Als Beispiel nennt er einen Radiobericht von Daniel Guthmann und Marcus Latton Auf der Flucht vor Allah vom 11. Februar 2018, der auf NDR Info lief. Dort berichten sowohl Christen, die Muslime waren, als auch Atheisten, die Muslime waren, davon, dass sie von ihren Landsleuten ständig bedroht werden. Die Taufen von Konvertiten in Deutschland würden aus Sicherheitsgründen oft zu „geheimen Kommandounternehmen“.

- Werbung -

Thomas Schirrmacher
Thomas Schirrmacher (epd-bild / Peter Williams)

Schirrmachers Kritik richtet sich in erster Linie gegen das zuständige Bundesamt (BAMF). Besagte Vorkommnisse würden die behörde nicht daran hindern, „derzeit in großer Zahl Konvertiten vom Islam zum Christentum das Asyl zu verweigern und schnell abzuschieben“ – und dies, obwohl die Abschiebepraxis etwa bei Gewalttätern sehr verhalten sei.  „Da lässt sich einer unter Lebensgefahr taufen, alle versuchen, das aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zu machen, die Polizei warnt vor der Gefahr, aber das BAMF weiß es besser – es sei alles nur Show.“

Wiederholt sei angemahnt worden, dass das BAMF unparteiische Übersetzer einsetzen müsse. Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, und Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD, hätten in ihrer Stellungnahme zu Übergriffen gegen Christen in Flüchtlingsunterkünften unter anderem angemahnt, eben diese Dolmetscher besser zu überprüfen, die oft zu Lasten der Christen oder Konvertiten zum Christentum falsch übersetzten. Und nun sei bekannt geworden, dass das BAMF 2017 und 2018 die Zusammenarbeit mit 2.100 Übersetzern beendet habe. „Den Schaden, den die Übersetzer gerade auch für christliche Asylsuchende angerichtet haben könnten, ist derzeit nicht auszumachen“, so Schirrmacher. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Übersetzer Aussagen der Christen lediglich aus mangelndem Wissen falsch übersetzt hätten oder in übler Absicht. „Wie wollen Entscheider des BAMF die hochkomplizierte und hochsensible Frage, ob die Bekehrung vom Christentum vorgetäuscht ist oder nicht, mit schlechten und parteiischen Übersetzern beantworten?“

In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der Gesamtpersonalrat des BAMF die Rechtsstaatlichkeit bei der Bearbeitung von Asylanträgen von Syrern und Eritreern bereits im November 2015 für nicht gegeben hielt. In einem Brief an den damaligen Behördenleiter Frank-Jürgen Weise, auf den sich die WELT in ihrem Artikel beruft, kritisierten die Personalvertreter unter anderem, dass letztlich „den Dolmetschern die Prüfung des Asylgesuchs überlassen werde.“

- Werbung -

Natürlich darf und müsse das BAMF prüfen, ob Asylgründe nur vorgeschoben sind, so Thomas Schirrmacher. „Aber letztlich ist es eigentlich egal, ob ein Iraner oder ein Afghane den Islam nur zum Schein verlassen hat oder wirklich“, erklärt Schirrmacher. „Einmal in den Iran heimgekehrt, gilt er so oder so als Apostat, der entweder offiziell verhaftet wird oder noch häufiger einfach verschwindet.“

Ähnlich kritisch hatte sich bereits im Januar der leitende Geistliche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt, geäußert (Jesus.de berichtete). Er sprach davon, dass die Anerkennungsquote für christliche Flüchtlinge beispielsweise in der Berliner Dreieinigkeits-Gemeinde in Steglitz im Verlauf von zwei Jahren von 100 Prozent auf unter 10 Prozent gesunken sei. Der Bayerische Rundfunk hatte im März berichtet, das BAMF lehne „reihenweise iranische Asylbewerber ab, die in Deutschland getauft wurden.“

Auf Anfrage habe die Behörde geantwortet, dass sie zwar keine Glaubensprüfung mache, aber: „In diesem Zusammenhang wird vom Konvertit aber durchaus erwartet, dass er ausführlich schildern kann, welche Beweggründe er für die Konversion hatte und welche Bedeutung die neue Religion für ihn persönlich hat.“ Und weiter: „Die Taufbescheinigung bestätigt, dass ein Glaubensübertritt stattgefunden hat, sie sagt aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich leben wird und welche Gefahren sich hieraus ergeben. Die Klärung dieser Frage ist Bestandteil der persönlichen Anhörung.“

Obwohl das BAMF nach eigenen Angaben keine Glaubensprüfungen macht, legen Berichte wie dieser oder dieser nahe, dass dies eben doch immer wieder geschieht. Hier werde Glauben auf Wissen reduziert, kritisieren Kirchenvertreter. Der westfälische Landeskirchenrat Thomas Heinrich hatte bereits im vergangenen Sommer in der Rheinischen Post an das Bundesamt appelliert, die Entscheidungen der Pfarrerinnen und Pfarrer ernst zu nehmen und sie „einfach von Amts wegen“ zu übernehmen. Schließlich überprüfe auch niemand die Ernsthaftigkeit einer kirchlichen Trauung oder der Konfirmation, ssagte der Jurist.

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht