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„Skandal“: Lutherischer Bischof kritisiert Abschiebung von Christen

Mit scharfen Worten hat der leitende Geistliche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt, die derzeitige Abschiebepraxis in Deutschland kritisiert. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet seit einiger Zeit auf Hochtouren daran, tausende Ablehnungs- und Abschiebebescheide für konvertierte christliche Flüchtlinge auszustellen“, so der Bischof.

In Ländern wie dem Iran oder Afghanistan müssten Christen aber um ihr Leben fürchten, so der Bischof. Dass Deutschland zum Christentum konvertierten Moslems aus diesen Staaten immer häufiger Asyl verweigere, sei ein „Skandal, der sich in aller Stille mitten unter uns abspielt“, schreibt Voigt in einer Stellungnahme der SELK. Der Glauben dieser Menschen werde durch das BAMF „völlig willkürlich bewertet“.

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In den Abschiebebescheiden heiße es zum Beispiel: „Die Ausführungen zur derzeitigen Glaubenspraxis des Antragstellers, also der Kirchenbesuche, sind durchaus glaubhaft und nachvollziehbar. Eine enge persönliche Gottesbindung mit dem dauerhaften, ernsthaften Bedürfnis, ein zentral christlich geprägtes Leben weiterhin in Deutschland und dann auch in der Heimat zu führen, ist jedoch daraus nicht überzeugend erkennbar.“ Voigt: „Wo bleibt der Aufschrei des Entsetzens in diesem Land darüber, dass eine Behörde den Glauben von Menschen bewertet und ihnen mit einem Federstrich zumutet, ihren Glauben in ihrem Heimatland zu verleugnen?“

„Anerkennungsquote für Christen massiv gesunken“

In der Berliner Dreieinigkeits-Gemeinde in Steglitz sei die Anerkennungsquote für christliche Flüchtlinge im Verlauf von zwei Jahren von 100 Prozent auf unter 10 Prozent gesunken. Daran werde erkennbar, dass hier „politische Vorgaben“ umgesetzt würden, kritisiert der Bischof. Die politische, behördliche und juristische Praxis werde durch eine „latent fremdenfeindliche Stimmung“ angetrieben.

Gleichzeitig bedauerte der Bischof, dass es wiederum auch in Gemeinden der SELK eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen gebe. Dies verstelle den Weg zum Dialog und polarisiere die Gesellschaft. Respekt und Achtung seien nötig, um beispielsweise das Konversionsverbot im Islam, das Frauenbild oder die Vermischung von Religion und Politik kritisch zu hinterfragen. Der soziale Einsatz der SELK gelte Menschen aller Religionen.

Auch die Lutherbotschafterin der EKD, Margot Käßmann, hatte die „Glaubenstests“ des BAMF schon kritisiert. Grünen-Politiker Volker Beck hatte im März gegenüber domradio gesagt, es müsse in jedem Falle verhindert werden, dass Konvertiten in Länder wie den Iran abgeschoben würden.

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Gräfin Ursula Praschma, Abteilungsleiterin im BAM, hatte dagegen in einem Interview mit dem Medienmagazin Pro im vergangenen Oktober betont, dass keine „Glaubensprüfung“ stattfinde: „Das ist einer der Hauptirrtümer bei dieser Thematik“, erklärte sie. „Wenn jemand sein Taufzeugnis vorlegt, gehen wir davon aus: Er oder sie ist Christ.“ Es gehe gegenüber dem BAMF lediglich um eine nachvollziehbare Darlegung des Glaubens. Im Iran führe auch eine Konversion nicht automatisch zur Verfolgung. In streng religiösen Familien könner dies allerdings tatsächlich geschehen. Solche „Sonderfälle“ müssten geprüft werden. Asyl werde gewährt, wenn der praktizierte Glaube im Heimatland absehbar zur Verfolgung führen würde. Es gebe auch keinen Generalverdacht gegenüber Konvertiten. So sei zwischen Januar und Mai 2017 allein knapp 10.000 Iranern Asyl gewährt worden, darunter zahlreiche Christen. Man dürfte bei der Betrachtung nicht nur die Ablehnung im Blick haben.

Die komplette Stelliungnahme von Bischof Voigt können Sie hier lesen.

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