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Oldenburg: Gericht kippt Kündigung von Kirchensprecherin

Die oldenburgische Kirche darf ihrer Pressesprecherin Marlis Oehme nicht kündigen. Das Arbeitsgericht Oldenburg teilte am Montag mit, dass der Kündigungsschutzklage von Oehme stattgegeben worden sei. Auch der Versuch der Landeskirche, mit einem Auflösungsvertrag das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, sei vom Gericht zurückgewiesen worden. Beide Seiten können gegen das Urteil in Berufung gehen.

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 Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. «Wir warten die schriftliche Begründung ab und werden uns anschließend äußern», sagte der amtierende Kirchensprecher Hans-Werner Kögel. Auch Oehme wollte das Urteil nicht kommentieren. Ohne wirksame Kündigung ist sie weiterhin formal Pressesprecherin der Landeskirche.

 Die Kirche hatte Oehme nach zehn Jahren als Pressesprecherin zunächst ohne Angaben von Gründen am 9. und ein zweites Mal am 19. Oktober vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Zusätzlich sprach die Kirche am 17. März eine ordentliche Kündigung aus. Ein Gütetermin war im Januar gescheitert.

 In dem Prozess am Freitag hatte die Richterin erstmals über die von der Kirche angegebenen Gründe für die Entlassung berichtet. Danach habe es am 6. Oktober ein unangekündigtes Personalgespräch gegeben. Dabei hat sich Oehme nach Angaben eines Teilnehmers «schnippisch und herabsetzend» verhalten.

 Für die Arbeitsrichterin reichte dies für eine Kündigung nicht aus. «Emotionale Probleme» seien kein Entlassungsgrund. Die «Chemie zwischen den Menschen» spiele vor dem Gericht allenfalls am Rande eine Rolle. Von der Kirche als Arbeitgeberin habe sie in einem solchen Konfliktfall eher ein klärendes Gespräch und eine Mediation erwartet, sagte die Richterin.

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Zur oldenburgischen Kirche zählen rund 450.000 Mitglieder zwischen der Nordseeinsel Wangerooge und den Dammer Bergen.

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