Der Tagesanzeiger nimmt in einem Artikel den Fall vom Schweizer Pastor Norbert Valley auf. Der hatte einem abgewiesenen Geflüchteten in der Kirche eine Unterkunft gewährt und ihm mehrere Mahlzeiten spendiert. In der Schweiz gilt das als Straftat – er bekam eine Geldstrafe von 1.000 Franken und einen Eintrag ins Strafregister.
Laut dem Tagesanzeiger geht es so vielen Flüchtlingshelfern in der Schweiz. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine offizielle Statistik, die das nahelegt. Eine parlamentarische Initiative, die Kirchen, die Schweizerische Evangelische Allianz sowie mehrere Menschenrechtsorganisationen fordern jetzt, den Schlepper-Paragrafen im Ausländer- und Integrationsgesetz zu entschärfen. Denn dieser nimmt eben nicht nur Schlepper ins Visier, sondern auch Menschen, die wie Pastor Valley aus Nächstenliebe handeln. Ob das geschieht, darüber wird in den nächsten Tagen der Nationalrat beraten.
LINK: Darf ein Schweizer Pfarrer einem Flüchtling ein Bett geben?