Darf eine Gemeinde ohne Pfarrer arbeiten? Und muss der Wohnort wirklich bestimmen, wo man Mitglied ist? Die reformierte Kirche in St. Gallen diskutiert über ihre Verfassung.
Die Evangelisch‑reformierte Kirche des Kantons St. Gallen arbeitet an einer neuen Verfassung – und rührt dabei an Grundsäulen ihres bisherigen Selbstverständnisses. Kirchenratspräsident Martin Schmidt hält es für denkbar, dass künftig nicht mehr jede Gemeinde ein eigenes Pfarramt haben muss. Dies sagte er in einem Interview mit dem Onlineportal ref.ch. Angesichts des zunehmenden Pfarrpersonenmangels brauche es flexiblere Modelle: etwa Leitungen durch Diakone, gemischte Teams oder minimal ausgestattete „Basis“-Pfarrämter. Andere Kantonalkirchen wie Schaffhausen hätten hier bereits strukturelle Vorgaben gemacht.
Parochialsystem auf dem Prüfstand
Kontrovers dürfte auch diskutiert werden, ob das traditionelle Parochialsystem bestehen bleibt. Derzeit kann nur Mitglied und stimmberechtigt sein, wer in der betreffenden Gemeinde wohnt. Schmidt stellt offen die Frage nach der Zeitgemäßheit dieser Bindung: Menschen suchten sich längst spirituelle Gemeinschaften unabhängig vom Wohnort. Die Reform müsse daher prüfen, ob alternative Formen der Mitgliedschaft möglich und sinnvoll sind. Die neue Kirchenverfassung soll 2028 oder spätestens 2029 stehen.
