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Wie praktisch ist der Datenschutz in der Kirche? (katholisch.de)

Mitarbeiter der katholischen Kirche dürfen WhatsApp und viele andere Messengerdienste seit Mai des letzten Jahres nicht mehr dienstlich nutzen. Das regelt das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz. Aber wie sinnvoll ist das? Die Nachrichtenseite katholisch.de beleuchtet diese Frage von zwei Seiten.

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Die Seelsorgerin Elaine Rudolphi und der Kirchenrechtler Friedolf Lappen sehen in der neuen Regelung gewisse Ähnlichkeiten zu Enzyklika „Humanae vitae“. Damals hatte Papst Paul VI. die künstlichen Methoden der Empfängnisverhütung verboten. Das stand vollkommen gegen die Praxis vieler Katholiken, die Empfehlungen wurden ignoriert. Einen ähnlichen Fall vermuten die beiden Autoren in der neuen Datenschutzregelung. Statt eines Verbots hätten sie sich Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit WhatsApp gewünscht.

Einen ganz anderen Blick auf das Thema hat der Diözesandatenschützer Steffen Pau. Er sieht die Messengerdienste in der Pflicht. Derzeit greifen Dienste wie WhatsApp auf die Kontaktlisten der Nutzer zu, was deren Kontakte nicht eingewilligt haben. Hier sieht der Datenschützer einen Gesetzesverstoß. Und solange die Unternehmen hier nicht ausbesserten, sei keine Rücksicht darauf zu nehmen, wie viele deren Dienste in Anspruch nähmen – Gesetzesverstoß bleibe Gesetzesverstoß.

LINK: Wie praktisch ist der Datenschutz in der Kirche?

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