In mindestens 89 Ländern gilt laut der Organisation Humanist International Gotteslästerung als Straftat. Wie sieht es in Deutschland aus?
Damit lebten mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung (57 Prozent) in Ländern, in denen ein sogenanntes „Blasphemie-Gesetz“ die Gotteslästerung verbietet, teilte der Humanistische Verband Deutschlands am Montag in Berlin mit. Anlass ist die Veröffentlichung des «Freedom of Thought Report 2024» (Bericht zur Gedankenfreiheit) der internationalen Organisation.
Beispiele aus 38 aktualisierten Ländereinträgen verdeutlichten in dem Report die weitreichenden negativen Auswirkungen dieser Gesetze, hieß es. Darunter seien unter anderem Afghanistan, Italien, Nigeria, Katar und Pakistan.
Blasphemie-Gesetze schützen religiöse Autoritäten
Vor einer besonderen Herausforderung stünden dabei nicht-religiösee Menschen. Allein die Tatsache, dass sie nicht an einen Gott glaubten, könne eine Anklage wegen Blasphemie nach sich ziehen, hieß es. Deshalb würden viele ihre Überzeugungen verbergen. Die Vorstandssprecherin des deutschen Verbandes, Katrin Raczynski, forderte die Abschaffung von Blasphemie-Gesetzen. «Gesetze, die Kritik an Religion verbieten, schützen niemanden, sondern schränken die Menschenrechte ein», kritisierte sie. Blasphemie-Gesetze dienten nicht dem Schutz der Religionsfreiheit, sondern dem Schutz religiöser Autoritäten vor Kritik.
Deutschland: „Beschimpfung von Bekenntnissen“
In Deutschland kann nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuches die „Beschimpfung“ von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Diese Einschränkung trat 1969 in Kraft. Strafgrund im juristischen Sinne ist seitdem im Kern nicht die Beleidigung einer Gottheit oder eines bestimmten Bekenntnisses selbst, sondern die Störung des öffentlichen Friedens. Insofern handelt es sich auch nicht mehr um einen „Blasphemieparagrafen“.
Zu Verurteilungen mit Haftstrafe kam es in der jüngeren Vergangenheit nur selten. Eines der letzten Urteile stammt aus dem Jahr 2006: Ein Mann etikettierte damals Klopapierrollen als „Koran“, versandte sie an etliche 15 Moscheen, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine und bot sie in verschiedenen Internetforen zum Verkauf an. Der Mann wurde vom Amtsgericht Lüdinghausen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
In den Niederlanden wurde ein entsprechender Paragraf 2013 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Der deutsche Juristentag befand zwar 2015, dass Paragraf 166 nur noch eine „symbolhafte Wirkung“ zukomme, eine Petition auf Abschaffung fand damals jedoch keine Mehrheit.
Quellen: epd, humanists.international.de, dw.de
Wenn Menschen meinen, einen allmächtigen Gott schützen zu müssen, dann ist das auch eine Art Gotteslästerung …
Irrelevanz von Gott ist außer Lästerung auch negativ
Lieber Ulrich Wößner: Sie schreiben in Rätseln: „Wenn Menschen meinen, einen allmächtigen Gott schützen zu müssen, dann ist das auch eine Art Gotteslästerung“! Ich habe dies ja nicht geschrieben und auch nicht irgendwie zwischen den Zeilen angedeutet. Zu Chey: Aber mit Feindesliebe meine ich nicht, dass ich das Leben und die Regime in Afghanistan oder den Iran gut finde. Im Gegenteil: Wenn es sich um Menschen geht müsste man versuchen erst einmal überhaupt eine Kommunikation herzustellen und als Endziel ggfls. eine Versöhnung, oder gar Freundschaft. Zwischen Staaten / Regierungen ist dies prinzipiell auch so, aber extrem schwieriger. Und was hat das mit Gott(es-Lästerung zu tun? Alles: Denn er erträgt ja ständig, dass auch wir Christen eben seine Liebe nicht wirklich erwidern, auch nicht Menschen gegenüber, aber hier schließe ich mich immer stets selbstkritisch mit ein. Letzteres ist zwar keine Lästerung, aber eine Negierung oder Nichtbeachtung. Gott zu beschimpfen ist vielleicht fast schon eine Art negativer Kommunikation. Null Kommunikation ist dabei schlimmer. Für viele Menschen ist jede Religion, auch Gott und Jesus, irrelevant.
Ich habe den Artikel kommentiert, nicht Ihren Kommentar …
Und ich Gabriele
Das müßte wieder eingeführt werden
Gott arbeitet nicht mit Strafgesetzbuch
Ich bin überzeugt, daß Atheisten und Nihilisten hier bei uns in Deutschland nicht Gott beleidigen. Denn wer so vernunftgeprägt ist wie die Humanisten bei uns angeblich sind, wird einen für sie nicht existierenden Gott niemals beleidigen können. Ich halte eine Wiedereinführung burschikoser Strafe auch für eher absurd. Auch in der Wirkungsbreite geht der Pharagrafen 166 des Strafgesetzbuches auch nicht weit genug. Selbst wenn: Weil Gott kein Feuer vom Himmel auf seine Feinde wirft, sondern Jesus schickt um das Feuer der Lieblosigkeit und von allem Hass zu löschen, wäre ein Gesetz kontrapoduktiv. Denn auch ein Gesetz kann einen Menschen nicht dazu bringen, Gott zu lieben, oder auf ihn wenigstens als Realität zu hoffen. Auch der Himmel lässt es auf die Guten und die Bösen gleichzeitig regnen. Dazu kommt, daß unser Schöpfer, der Liebe und Barmherzigkeit in Person ist und auch mit diesen Attributen regiert und nicht mit Gewalt. Wir sollen uns bei unseren Mitmenschen mit dem Ideal dieser Liebe annähern und sogar unsere Feinde lieben. Das liebende Gesicht Gottes war und ist der Menschensohn Jesus, der als kleine Baby in die Welt kam, ein großes Zeichen wie Gott zu uns steht. Und er wurde aber von den Römern hingerichtet. Jesus starb für unsere Sünde, deshalb ist diese Schuld unserer Trennung von Gott für alle Zeiten unwiderruflich vergeben. Was dies alles mit der Gotteslästerung zu tun hat?. „Alles“!Gott zu lieben wird niemand mit der Faust in der Tasche machen können und diese zu heucheln ist aber gut möglich. Deshalb kann man einem schweigenden Gottleugner weder etwas böses zurechnen, noch gutes. Er steht allerdings wie wir alle auf der positiven Tagesordnung Gottes. Natürlich ist die Verächtlichmachung anderer Religionen für kein Kavalierdelik, insbesondere auch wenn mit Hass und Lügen gearbeitet wird. Hierfür reicht aber möglicherweise auch die Strafbarkeit von Volksverhetzung aus, wenn überhaupt. Denn nach Rechtsüberzeugung des Bundesverfassungsgerichtes reicht die Meinungsfreiheit sehr weit. Jemand für dumm und dämlich zu halten ist demnach auch als Meinungsäußerung gerade noch gerechtfertigt. Für uns Christinnen und Christen gilt die Bergpredigt und die besteht aus Menschenrechten.
Wenn jemand uns Christinnen und Christen zumindest eine milde Form der Neurose zuschreibt, weil Glaube dies sei, ist dies zwar unrichtig, aber nur erlaubte unrichtige Meinung.
wer das möchte, kann ja nach Afghanistan oder den Iran ziehen. Soll dort ja schön sein.