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Sonntagsöffnung im Nordosten: Evangelische Kirchen verzichten auf weitere Klage

Die beiden evangelischen Landeskirchen in Mecklenburg-Vorpommern wollen darauf verzichten, gegen die ab August geltende neue Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen zu klagen. Beide Kirchen sähen die neue Verordnung positiv, sagte der gemeinsame Regierungsbeauftragte der mecklenburgischen und der pommerschen Kirche, Kirchenrat Markus Wiechert, am Freitag in Schwerin.

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 Wesentliche Bedenken und Hinweise der Kirche zur alten Bäderregelung seien aufgenommen worden, sagte der Theologe. Es gebe keine so schwerwiegenden Bedenken gegen die neue Verordnung, dass eine erneute Klage angestrebt werden soll. Von der katholischen Kirche war keine abschließende Stellungnahme zu erhalten.

 Nach Angaben des Schweriner Wirtschaftsministeriums soll die neue Bäderregelung am 1. August in Kraft treten. Durch die Verordnung soll die Sonntagsöffnung der Läden zeitlich und räumlich eingeschränkt werden. Vorgesehen ist, dass die Ladenöffnung an bis zu 33 Sonntagen in 96 Orten und Ortsteilen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr möglich sein soll. Bislang waren in dem Bundesland Ladenöffnungen an bis zu 45 Sonntagen in 149 Orten zwischen 11.30 und 18.30 Uhr möglich.

 In den Welterbestädten Wismar und Stralsund können die Geschäfte künftig an bis zu 20 Sonntagen im Jahr öffnen. In den Zentren von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg gilt die Regelung für bis zu zehn Sonntage. Das Warenangebot wird auf den für die Region typischen touristischen Bedarf beschränkt.

 Die bisherige Bäderregelung war im April vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald für unzulässig erklärt worden. In der Urteilsbegründung hieß es, die Verordnung lasse nicht den erforderlichen «Charakter einer Ausnahmeregelung» erkennen. Vielmehr verstießen deren Vorschriften gegen das für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vom Grundgesetz festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis. Die beiden evangelischen Kirchen im Nordosten und die katholischen Erzbistümer Hamburg und Berlin hatten gegen die Bäderregelung geklagt, weil sie die gesetzlich geschützte Sonntagsruhe gefährdet sahen.

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(Quelle: epd)

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