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Sterbehilfe: Hospiz-Stiftung kritisiert Käßmanns Äußerungen als zweideutig

Die neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, hat sich klar gegen Sterbehilfe ausgesprochen. Sie lehne die «Suizid-Beihilfe durch Schweizer Vereine wie Dignitas» ab, sagte die hannoversche Landesbischöfin der in Berlin erscheinenden «Welt am Sonntag».

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Es gebe aber Grenzbereiche wie bestimmte palliativmedizinische Maßnahmen, die bei Schwerstkranken lebensverkürzend wirken können. Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Äußerungen der Bischöfin als zweideutig.

 Käßmann hatte in dem Interview gesagt: «Wichtig ist die Schmerzlinderung, hinter der unter Umständen sekundär wird, ob man in zwei oder vier Wochen stirbt.» Für sie stehe die sorgende Aufmerksamkeit für den Sterbenden im Vordergrund, wie es in Hospizen praktiziert werde. Sie unterstütze die Arbeit der Hospize seit Langem.

 Der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, bezeichnete die Äußerungen der Bischöfin als zweideutig. Es sei «politisch unklug» von Käßmann, «zu einem Zeitpunkt, zu dem in Deutschland der gewerbliche assistierte Suizid verboten werden soll und zu dem auch in der Schweiz über ein Verbot des organisierten assistierten Suizids nachgedacht wird, mit einer zumindest missverständlichen Wortmeldung in die Debatte einzugreifen», erklärte Brysch am Sonntag. Die Hospiz-Stiftung wende sich mit aller Entschiedenheit gegen den organisierten assistierten Suizid.

 Käßmann erwartet von dem neuen Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) eine präzise Verbesserung im Pflegebereich: «Rösler muss sich dringend dem Problem stellen, dass in der Pflege im gegenwärtigen System der Kostenerstattung mit ihren Zeittakten die Würde der Gepflegten bedroht ist.»

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 Zum Thema Patientenverfügungen sagte Käßmann: «Ich persönlich kann mit diesem Gesetz gut umgehen, weil es die Balance hält zwischen dem Schutz der Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens.» Sie halte es für akzeptabel, wenn sich Menschen gegen lebensverlängernde Maßnahmen wie etwa Magensonden wenden und für den Fall eines Wachkomas einen bestimmten Zeithorizont setzen, an dem dann Maschinen abgeschaltet werden sollen.

 Käßmanns Vorgänger im Amt des EKD-Ratsvorsitzenden, Bischof Wolfgang Huber, hatte das vom Bundestag verabschiedete Gesetz über Patientenverfügung noch bedauert. Er sah keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage.  

(Quelle: epd)

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